Wettbewerbsfähigkeit ist derzeit in aller Munde. Doch wie lässt sie sich stärken, wenn die öffentlichen Kassen knapp sind? Auf EU-Ebene besteht seit vielen Jahren ein Instrument, das erfolgreich zusätzliches privates Kapital mobilisiert: InvestEU. Allein von 2021 bis Mitte 2024 konnten mit einer EU-Haushaltsgarantie von 26 Mrd. Euro Investitionen von 280 Mrd. Euro angestoßen werden – davon 70 % privates Kapital.
Im Zuge der Verhandlungen über die künftige EU-Haushaltsperiode ab 2028 rückt die EU-Kommission nun die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit ins Zentrum. Dafür soll eigens ein Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) errichtet werden. Und mit ihm soll auch der Hebel, den InvestEU bietet, reformiert werden.
Das ist nötig, denn in Deutschland wird das Potenzial von InvestEU bislang nur begrenzt ausgeschöpft. Von 19 Förderbanken sind aktuell nur fünf direkt oder indirekt an der Umsetzung der EU-Haushaltsgarantien beteiligt. Dabei sind nationale und regionale Förderbanken essenzielle Umsetzungspartner: Ihre Erfahrungen und bewährten Förderwege sollten gezielt genutzt werden, um Investitionen effizient zu mobilisieren und die Breite der Finanzierung zu sichern. Doch bislang ist InvestEU nur bedingt anschlussfähig an die Strukturen in Deutschland.
Praxisbeispiel 1: Hierzulande erfolgt die Nutzung von Fördermitteln über das Hausbankenprinzip. Die Beantragung und Prüfung eines Fördervorhabens läuft über die Bank des Antragstellers. Aufgrund ihrer Nähe zum Kunden kann sie mögliche Risiken besser einschätzen und fungiert zugleich als einheitlicher Ansprechpartner. Die Förderbank wiederum stellt der Hausbank die Fördermittel bereit, die diese an den Kreditnehmer weiterleitet. Das Problem: Das deutsche Modell unterscheidet sich von den Förderstrukturen anderer EU-Mitgliedstaaten, in denen Förderbanken direkt mit Endkreditnehmern arbeiten. Doch die Vorgaben von InvestEU berücksichtigen diese Unterschiede bislang nur unzureichend. Ihre Anforderungen sollten künftig so ausgestaltet werden, dass sie innerhalb der arbeitsteiligen Vertragskette praktikabel und rechtssicher umsetzbar sind. Andernfalls drohen unverhältnismäßige Prüfpflichten, Bürokratie und Rechtsunsicherheiten – und damit eine faktische Benachteiligung deutscher Förderbanken.
Praxisbeispiel 2: Das Pillar Assessment. Förderbanken, die direkt mit der Verwaltung von EU-Haushaltsmitteln betraut werden wollen, müssen hierfür einen aufwendigen Bewerbungsprozess der EU-Kommission durchlaufen. Im Verfahren werden die ordnungsgemäße Buchführung, Compliance und bestehende interne Kontrollsysteme der Bank nochmals geprüft, obwohl sie bereits durch eine nationale oder europäische Aufsichtsbehörde kontrolliert wird. Eine Anerkennung dieses Status würde den Bewerbungsprozess deutlich vereinfachen und beschleunigen. Zudem würden die erheblichen Anfangsinvestitionen für das Pillar Assessment sinken. Förderbanken müssen darauf vertrauen können, dass diese Investitionen Wirkung entfalten. Aus diesem Grund sollten durchlaufene Pillar Assessments auch in künftigen Förderperioden anerkannt werden. Gleichzeitig würden praxisgerecht ausgestaltete Bewerbungsprozesse den Weg von der Prüfung zum Produkt deutlich beschleunigen und damit helfen, private Mittel schneller zu mobilisieren.
Fazit: Mit fairer Beteiligung und praxisnahen Regeln könnten InvestEU und der neue ECF ihr Potenzial voll entfalten. Deutsche Förderbanken bringen Erfahrung, Nähe und bewährte Strukturen mit – Eigenschaften, die Europa jetzt braucht, um private Investitionen effizient zu mobilisieren. In unserem Positionspapier haben wir herausgearbeitet, an welchen Stellschrauben angesetzt werden sollte, damit Förderbanken ihre Stärken künftig effektiv einbringen können.