Konkrete ESMA-Vorschläge zur Vereinfachung des Kapitalmarkt-Meldewesens

Aus unserer Sicht sind viele der kurz- und mittelfristigen Vorschläge geeignet, rasch Erleichterungen zu schaffen. So befürworten wir die Ausweitung des delegierten Reportings unter für Derivate (EMIR) und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFTR) – auch für kleinere finanzielle Gegenparteien. Wir regen an, dies auch auf die Meldung von Geschäften in Finanzinstrumenten nach der MiFIR auszuweiten. Für die nötigen Level-1-Änderungen schlagen wir eine Einbeziehung in das MISP-Paket oder eine eng gefasste „Melde-Reporting-Omnibus-Verordnung“ vor.

Im Hinblick auf angedachte Erleichterungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte mit fehlgeschlagener Abwicklung stehen wir dem Vorschlag kritisch gegenüber: Pflichten aus einem Repo entstehen bereits mit Vertragsabschluss und sind unabhängig von Verzögerungen in der Abwicklungs. Zudem wäre der Vorschlag praktisch kaum umsetzbar (Stornierungen, neue UTIs, deren Austausch und Reimport) und brächte statt Entlastung Mehraufwand. Wir begrüßen, das die Meldung einer Reihe von Feldern nur nachrangig überprüft werden soll. Allerdings darf das keine einzelfallbezogene Ermessensentscheidung der nationalen Aufsichtsbehörden sein. Wir fordern stattdessen eine fest definierte, harmonisierte Festlegung der betroffenen optionalen Felder, um Rechtsunsicherheit und divergierende Aufsichtspraktiken zu vermeiden.

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