Trotzdem gelten die zugrunde liegenden Level-1-Vorschriften zunächst ab Juni 2026 weiter. Somit stehen Emittenten und Aufsichtsbehörden vor rechtlicher Unsicherheit. Der Aufwand für alle Beteiligten steigt erheblich, ohne dass ein praktischer Mehrwert erkennbar ist. Vor dem Hintergrund der ohnehin umfangreichen Reformen durch den Listing Act (z. B. neue Prospektarten, ESG-Offenlegungspflichten) entsteht durch die fehlende technische Konkretisierung ein vermeidbares Maß an Unsicherheit und operativer Belastung.
Wir fordern die EU-Kommission auf, durch eine gesetzgeberische Anpassung, etwa im Rahmen einer Omnibus-Verordnung, für Klarheit zu sorgen. Ohne eine entsprechende Anpassung auf Level 1 oder eine Verschiebung der Anwendungsfristen nicht mehr verfolgter Detailvorgaben drohen erhebliche Marktstörungen.