Die Europäische Kommission hat in den letzten Monaten gezielte Initiativen auf den Weg gebracht, die darauf abzielen, den Bürokratieabbau voranzutreiben und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kapitalmärkte nachhaltig zu stärken.
Integration der Kapitalmärkte als zentrales Reformvorhaben
Ein Meilenstein in diesem Prozess stellt der im Dezember 2025 vorgelegte Gesetzgebungsvorschlag dar, der eine grundlegende Neugestaltung des rechtlichen Rahmens für europäische Marktinfrastrukturen zum Ziel hat. Im Fokus stehen dabei:
- Maßnahmen zur Stärkung der aufsichtlichen Rolle der ESMA, insbesondere bei systemrelevanten Infrastrukturen wie Zentralverwahrern (CSDs), Handelsplätzen und Clearinghäusern (CCPs) sowie im Bereich der Kryptowertedienstleister
- die weitere Integration von Handels- und Nachhandelsprozessen sowie
- die Nutzung von Distributed-Ledger-Technologien (DLT) im Wertpapiersektor weiter voranzutreiben. Dies soll durch gezielte Anpassungen und die Ausweitung des DLT-Pilotregimes sowie durch die Ablösung der bisherigen Finalitätsrichtlinie durch eine europaweit unmittelbar geltende Verordnung erreicht werden.
Grundsätzliche Unterstützung – aber auch kritische Punkte
Grundsätzlich begrüßen wir die Zielsetzung der Kommission, den Handel und Nachhandel in der Europäischen Union effizienter, transparenter und damit auch attraktiver für internationale Marktteilnehmer zu gestalten. Allerdings birgt die geplante Reform auch das Risiko, dass sich die Aufsichtsstrukturen zwischen der europäischen und der nationalen Ebene weiter verkomplizieren. Aus unserer Sicht ist eine erweiterte Aufsicht auf EU-Ebene insbesondere für rein nationale Geschäftsmodelle nicht sinnvoll und sollte vermieden werden. Ein stärker zentralisierter Ansatz erscheint nur dann gerechtfertigt, wenn es um grenzüberschreitende Sachverhalte geht.
Zudem sollte ein nachweisbar funktionsfähiger Wettbewerb zwischen den Marktinfrastrukturen in der EU erhalten bleiben. Für unsere Mitglieder wird es entscheidend sein, ob die vorgeschlagenen Reformen tatsächlich zu den versprochenen Effizienzgewinnen führen. Zudem muss sich der Anspruch der Kommission, Regulierung zu vereinfachen und Doppelstrukturen abzubauen, in der Praxis bewähren. Nur wenn diese Ziele erreicht werden, kann die Reform langfristig als Erfolg gewertet werden.