Mehr Wettbewerbsfähigkeit für öffentliche Banken

Im Rahmen der breit angelegten Konsultation der EU-Kommission zur Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors hat der VÖB deutlich gemacht: Die öffentlichen Banken sind stark und resilient. Zugleich bestehen in Regulierung und Aufsicht erhebliche Potenziale für mehr Effizienz und stärkere Verhältnismäßigkeit.

Über Antworten auf die fast 100 Fragen der Kommission hinaus haben wir dabei konkrete Verbesserungsvorschläge eingebracht. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe Maßnahmen, die kurzfristig wirken und die öffentlichen Banken in ihrer Rolle als Finanzierer von Investitionen, Transformation und Infrastruktur stärken.

Zu unseren zentralen Petita zählen insbesondere:

  • MREL: Durchgeleitete Förderdarlehen sollten analog zur Bankenabgabe und zur Leverage Ratio auch aus den MREL-Vorgaben ausgenommen werden. Dadurch würde die Förderinfrastruktur gerade in einer Phase hoher Investitionsbedarfe gezielt gestärkt.
  • Level-II- und Level-III-Regulierung: Technische Regulierung und aufsichtliche Vorgaben sollten auf das Wesentliche beschränkt, stärker institutionell kontrolliert und klarer eingegrenzt werden. Dies gilt insbesondere für Soft Law, Q&A sowie nicht ausdrücklich geregelte Regulierungsprodukte der Aufsicht. Ziel muss eine ausgewogene und rechenschaftspflichtige Regulierung auf Basis klarer Level-I-Vorgaben sein.
  • CRR III / Basel-III-Finalisierung: Bestehende Phase-ins, etwa beim Output Floor, bei Kreditzusagen und bei Beteiligungen, sollten auf dem aktuellen Niveau eingefroren werden. Zudem sollten Erleichterungen bei der Berechnung des Output Floors, etwa für ungeratete Unternehmen und Wohnimmobilien, verstetigt werden, um Kapitalanforderungen planbar zu halten.
  • Eigenmitteldefinition und Kapitalpuffer: Die bestehende Kapitalstruktur aus CET1, AT1 und T2 sollte im Going Concern erhalten bleiben. Zugleich sollten Kapitalpufferregelungen vereinfacht werden, um unnötiges Goldplating abzubauen und die Nutzbarkeit von Kapitalpuffern in Stressphasen zu verbessern.
  • Meldewesen: Im Meldewesen sollte ein Wesentlichkeitsprinzip eingeführt werden, einschließlich eines verhältnismäßigeren Umgangs mit Resubmissions, angelehnt an bewährte Ansätze aus IFRS und Offenlegung.

Mit diesen und über 40 weiteren konkreten Vorschlägen wollen wir die EU-Kommission in ihren Bemühungen unterstützen, den europäischen Finanzsektor und damit auch die europäische Wirtschaft insgesamt wettbewerbsfähiger zu machen.

Die EU-Kommission plant, im Juli 2026 zunächst einen Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors vorzulegen. In diesen sollen die Ergebnisse der Konsultation einfließen. Umso wichtiger ist, dass die eingegangenen Rückmeldungen trotz der kurzen Frist sorgfältig ausgewertet werden und eine belastbare Grundlage für die weiteren Vorschläge bilden.

Auf Basis des Berichts soll bis zum ersten Quartal 2027 ein Legislativvorschlag für regulatorische Erleichterungen auf europäischer Ebene erarbeitet werden. Aus Sicht des VÖB sollten kurzfristig wirksame Entlastungen jedoch bereits zeitnah im Rahmen eines Quick Fixes umgesetzt werden. Sie dürfen nicht durch langwierige Großprojekte verzögert werden. Die Institute und die europäische Wirtschaft benötigen jetzt wirksame Entlastungen, damit Europa auch im internationalen Wettbewerb leistungsfähig bleibt.