Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) packt mit ihrer aktuellen Konsultation zum Meldewesen mehrere Aufgaben an. Einerseits setzt sie ihre Mandate aus der CRR zur Anpassung bestehender Meldepflichten sowie Einführung neuer Meldungen, zum Beispiel zu ESG-Risiken, um. Andererseits reiht sie sich mit diversen Änderungsvorschlägen und Maßnahmen für das effektive und effiziente Meldewesen in die aktuellen Vereinfachungsinitiativen ein.
Neben den allgemeinen Überlegungen und einer Kostenumfrage sind folgende Module Bestandteil der EBA-Konsultation zur Überarbeitung des Technischen Durchführungsstandards (ITS) zum aufsichtlichen Meldewesen:
- Liquidität und Asset Encumbrance
- FINREP
- Operationelle Risiken
- Integration der EU weiten Stresstestdate
- Marktrisiko und weitere ausgewählte aufsichtliche Meldungen
- COREP Eigenmittel
- ESG Meldewesen
- Säule 3-Offenlegung für kleine und nicht-komplexe Institute (SNCI)
- sonstige gezielte Änderungen (z. B. zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch und Krediten an Schattenbankunternehmen)
Die Vereinfachungsüberlegungen der EBA reichen von der Reduzierung der Datenpunkte und Streichung ausgewählter Templates, über die Anpassung der Meldehäufigkeiten und Scopes bis hin zu mehr Proportionalität, stärkerer Transparenz und Integration bestimmter Datenerhebungen in das reguläre Meldewesen. Damit werden viele der VÖB-Anregungen aus den letzten Jahren aufgegriffen.
Fragen zur Berücksichtigung von IFRS 18 in FINREP müssen bereits bis zum 10. Mai 2026 beantwortet werden, weil die Anpassung ab dem 1. Januar 2027 relevant wird. Rückmeldungen zu den restlichen zahlreichen Aspekten werden bis 10. Juli 2026 erwartet. Die meisten Änderungen werden zum Meldestichtag 30. September 2027 schlagend, das ESG-Meldewesen zum 31. Dezember 2027. Für operationelle Risiken werden Übergangsbestimmungen vorgeschlagen. Die ausgewählten Stresstestdaten werden voraussichtlich ab 2029 integriert.
Ergänzend hat die EBA zwei Berichte (zu Vereinfachungsmaßnahmen und Datenerhebungen) sowie eine Konsultation des ITS zu Kreditrisiko und IFRS 9 Benchmarking veröffentlicht.
Den Instituten werden voraussichtlich kurz- und mittelfristig höhere Anpassungs- und Implementierungsaufwände entstehen, bevor die angestrebte langfristige Entlastung erreicht wird.