Omnibus-Integration in das CSRD-Umsetzungsgesetz

Nachdem der Nachhaltigkeits-Omnibus auf der EU-Ebene final verabschiedet und veröffentlicht wurde, haben sich viele gefragt, wie schnell und in welchem Verfahren die neuen europäischen Vorgaben in deutsches Gesetz überführt werden. Schließlich verändern sie signifikant die noch nicht in nationales Recht umgesetzte Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichtspflichten (CSRD).

Ende März 2026 wurde ein umfassender Änderungsantrag der Fraktionen der Regierungsparteien zum bisherigen Entwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Durch die Annahme dieses Änderungsantrags könnten die Omnibus-Auswirkungen bereits im laufenden Gesetzgebungsprozess und damit fristgerecht Berücksichtigung finden.

Am 13. April 2026 fand zudem eine öffentliche Anhörung im Ausschuss Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages statt. Sachverständige wurden eingehend zu den folgenden Aspekten befragt: die Öffnung des Prüfermarktes, der Zeitpunkt und Umfang der Einbeziehung von Arbeitnehmervertretern, die Verortung von Angaben zu den wichtigsten immateriellen Ressourcen, die Kosten-Nutzen-Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Auswirkungen auf kleine und mittelgroße Unternehmen. Positiv hervorgehoben wurde die Umkehr zur Offenlegungslösung für die digitale Auszeichnung von Nachhaltigkeitsinformationen.

Im Allgemeinen herrscht die Erwartungshaltung, dass eine baldige Verabschiedung des Gesetzes nunmehr möglich und politisch gewünscht ist. Die berichtspflichtigen Unternehmen und Institute hätten dann die lang erwartete Klarheit im Hinblick auf die Richtlinienumsetzung, insbesondere den Anwendungsbereich, den Zeitplan und die Ausübung der Mitgliedstaatenwahlrechte.

Restunsicherheiten bei den Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bleiben dennoch. Demnächst sollen die Entwürfe der konkretisierenden europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards durch die EU-Kommission konsultiert werden.