Sofern das Internal Resolution Team (IRT) keine abweichenden Vorgaben macht, soll der Selbsteinschätzungsbericht dem SRB jährlich bis spätestens 31. Januar übermittelt werden. Dieser Bericht umfasst eine Zusammenfassung, die Selbsteinschätzung auf Basis der vorgegebenen Vorlage sowie ggf. ergänzende Begleitdokumente, die dem IRT bislang nicht vorliegen. Der erste Bericht im neuen Format soll den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 abdecken und nach aktuellem Stand spätestens zum 31. Januar 2026 eingereicht werden. Bis dahin sind die Banken angehalten, ihre Selbsteinschätzung weiterhin im bislang mit den IRTs vereinbarten Format vorzulegen.
Im Rahmen der DK wurde eine Stellungnahme zur Konsultation abgegeben. Unter Verweis auf die einschlägigen EBA-Leitlinien hat sich die DK insbesondere für eine zweijährige Einreichungsfrist des Berichts ausgesprochen. Ferner hat die DK um Klarstellung zum Zusammenspiel der SRB-Leitlinien mit den „Expectations for Banks“ des SRB gebeten.