Am 23. Dezember 2025 ist das Gesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1174 (sog. Daisy-Chain-Richtlinie) in Kraft getreten.
Das Gesetz stellt eine 1:1-Umsetzung der Daisy-Chain-Richtlinie dar. Es sieht insbesondere die Einführung des Begriffs der Liquidationseinheit in das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) sowie daran anknüpfende Ausnahmeregelungen für Liquidationseinheiten vor. Diese betreffen die Pflicht zur Vorhaltung, Meldung und Offenlegung der Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) sowie Regelungen zur Kündigung, Tilgung, Rückzahlung oder zum Rückkauf MREL-fähiger Verbindlichkeiten.
Der Gesetzesentwurf war ursprünglich Teil des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG). Der Gesetzgeber hat sich jedoch entschieden, die nationale Umsetzung der Daisy-Chain-Richtlinie aus dem BRUBEG auszugliedern und in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren zu behandeln, um eine beschleunigte Umsetzung zu ermöglichen.
Hintergrund hierfür ist, dass die Umsetzungsfrist für die Daisy-Chain-Richtlinie bereits im November 2024 abgelaufen war. Die rechtzeitige Umsetzung konnte infolge des Bruchs der Ampelkoalition nicht mehr erfolgen.