Banken-Arbeitgeber: Beim Gehalt müssen wir jetzt zügig zu einem guten Ergebnis kommen

Banken-Arbeitgeber: Beim Gehalt müssen wir jetzt zügig zu einem guten Ergebnis kommen

  • Abschluss muss das beidseitige Ziel der fünften Runde sein
  • Gutes und verhandelbares Gehaltsangebot für die Beschäftigten liegt vor, letzte offene Punkte beim mobilen Arbeiten und der weiteren Modernisierung des Manteltarifvertrags
  • Gemeinsame Arbeit an der Reform des Entgeltsystems geht weiter

Berlin – Vor dem fünften Verhandlungstermin der Tarifgespräche im öffentlichen Bankgewerbe am 20.1.2022 in Frankfurt setzen die Arbeitgeber auf eine zügige Einigung bei den noch offenen Punkten. Seit der letzten Runde liegt ein gutes erstes Gehaltsangebot für die Beschäftigten auf dem Tisch. Dieses entspricht im Gesamtvolumen den Gehaltsforderungen der Gewerkschaften. Auch bei den Themen mobiles Arbeiten und der weiteren Modernisierung des Manteltarifvertrags fand eine deutliche Annäherung statt.

Gunar Feth, Verhandlungsführer der öffentlichen Banken: „Wir hätten uns gern schon im November umfassend mit den Gewerkschaften geeinigt. Mit unserem guten und verhandelbaren ersten Gehaltsangebot und der Dialogbereitschaft beim Thema mobiles Arbeiten hatten wir dafür die Grundlage geschaffen. In der anstehenden Runde muss für beide Seiten das Ziel sein, zum Abschluss zu kommen – denn je früher uns das gelingt, umso früher profitieren auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Instituten.“

In der letzten Runde der Tarifverhandlungen hatten sich die Parteien bereits auf eine deutliche Gehaltssteigerung für die Nachwuchskräfte geeinigt. Damit wurde der zukunftsweisende Nachwuchskräftetarifvertrag vervollständigt und ein attraktives Gesamtpaket für die jungen Menschen in den öffentlichen Banken geschnürt.

Gleichzeitig gehen die gemeinsamen Arbeiten an der notwendigen Reform des veralteten Entgeltsystems weiter. Anfang Dezember hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf einen festen Fahrplan verständigt. Gemeinsames Ziel ist, die Reform im ersten Halbjahr 2022 erfolgreich abzuschließen.

Dominik Lamminger, VÖB-Geschäftsführer: „Mit der Integration des Entgelts in unseren Nachwuchskräftetarifvertrag und den substanziellen Verbesserungen bei der Bezahlung für die Azubis und dual Studierenden haben ver.di, DBV und VÖB gezeigt, dass wir zusammen nachprüfbar gute Ergebnisse erzielen, wenn wir auch bei schwierigen Punkten im Gespräch bleiben. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit diesem konstruktiven und lösungsorientierten Selbstverständnis im Januar 2022 auch die noch offenen Punkte, vor allem natürlich die Entgeltfrage, lösen können.“

 

Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken

Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 44 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 60.000 Beschäftigten an (zum Jahresende 2020). Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen. Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken nimmt tarifrechtliche Aufgaben wahr und schließt für ihre Mitgliedsinstitute Tarifverträge ab.

Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist seit 1954 tätig. Bis zum Jahre 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB für ihre Mitglieder eigenständige Tarifverträge ab. Zwischen 1972 und 2020 bestand eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), der zwischenzeitlich auch der Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) angehörte. Ab dem Jahr 2020 führt die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wiederum eigenständig Tarifverhandlungen.

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