Deutsche Kreditwirtschaft: Umsetzungsgesetz der Verbraucherkreditrichtlinie schafft neue Hürden im Kundengeschäft

Berlin, 17. April 2026

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherkreditrichtlinie als wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz und zur weiteren Digitalisierung. Die vorgesehene Abschaffung des Schriftformerfordernisses zugunsten moderner digitaler Wege stellt eine zentrale und zukunftsweisende Maßnahme dar.

Kritisch betrachtet die DK jedoch die in vielen Teilen überschießende Umsetzung der Richtlinie (Goldplating). Sie schaffe neue Hürden im Kundengeschäft. „Der deutsche Gesetzgeber engt den von der Richtlinie eingeräumten Spielraum, die Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeten Überziehungen einfach und unkompliziert zu gestalten, unnötig ein – zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft. Banken und Sparkassen werden künftig etwa verpflichtet sein, schon bei Abschluss eines Girokontovertrags eingehende Prüfungen vorzunehmen, für die gegebenenfalls erst Jahre später oder zu keinem Zeitpunkt Bedarf besteht. Sie werden geduldete Überziehungen künftig nicht mehr bürokratiearm auf der Grundlage guter Erfahrungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit einer Kundin oder einem Kunden ad hoc einräumen dürfen. Dies kann Verbraucherinnen und Verbraucher in Notlagen bringen, die mitunter kurzfristig Finanzbedarf haben, beispielsweise bei Mietzahlungen oder erhöhten Energiekosten.

Nach Auffassung der DK sind spürbare Fortschritte beim Bürokratieabbau unbedingt notwendig, um in Europa wettbewerbsfähig zu bleiben. Für Kunden und Banken sei es dringend erforderlich, endlich eine brauchbare gesetzliche Regelung zur rechtssicheren und praxistauglichen Anpassung von auf Dauer angelegten Bankverträgen zu schaffen. „Der Gesetzgeber kann hier unmittelbar handeln, indem er seine bereits angekündigte Absicht, einen gesetzlichen Änderungsmechanismus für Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen zu regeln, jetzt entlang der vorliegenden Gesetzesvorschläge umsetzt“, fordert Quinten.

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