Berlin, 8. Juni 2026
Die Arbeiten im technischen Trilog zwischen Europäischer Kommission, Europaparlament und Rat der Europäischen Union zur Retail Investment Strategy (RIS) sind abgeschlossen, so dass deren Verabschiedung näher rückt. Auf Ratsebene hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten am 5. Juni dem Ergebnis der Verhandlungen mehrheitlich zugestimmt.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) unterstützt das mit der RIS verfolgte Ziel, mehr Kleinanlegerinnen und Kleinanleger für den europäischen Kapitalmarkt zu gewinnen. In der jetzt ausgehandelten Form werde die RIS diesem eigenen Anspruch aber nicht gerecht. Zwar sei zu begrüßen, dass mehrere praxisferne Vorgaben des ursprünglichen Kommissionsentwurfs nicht weiterverfolgt werden – darunter das partielle Zuwendungsverbot, der Benchmark-Ansatz bei den Value‑for‑Money‑Vorgaben sowie der so genannte Best‑Interest‑Test.
Aber Impulse für mehr Kapitalmarktorientierung werde das neue Regelwerk nicht setzen. „Der Anspruch der Politik ist aus meiner Sicht zu Recht, die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kapitalmarkts zu stärken. Leider hat der Gesetzgeber mit der RIS die Chance, Schritte auf diesem Weg zu gehen, nicht genutzt. Das Wertpapiergeschäft wird durch die RIS für Kleinanleger nicht vereinfacht, sondern vielmehr erheblich verkompliziert und damit unattraktiver gemacht. Es sind hingegen Regeln erforderlich, die weniger komplex sind“, sagt Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), als diesjähriger DK-Federführer.
Die DK wird sich bei der nun anstehenden Konkretisierung der neuen gesetzlichen Vorgaben durch delegierte Rechtsakte (Level-II-Akte) dafür einsetzen, dass diese nicht mit zusätzlichem administrativem Ballast überfrachtet werden. Bürokratische Belastungen für die Institute und ihre Kundinnen und Kunden seien mit Blick auf das Ziel attraktiver Kapitalmärkte kontraproduktiv. Vielmehr sollte die Überarbeitung der delegierten Rechtsakte genutzt werden, um wenigstens auf dieser Ebene zu entlasten und bestehende Vorgaben wie die überbordenden Berichtspflichten zu streichen.