DK: Bankenpaket: ECON behält einige Spezifika des europäischen Bankenmarktes im Blick

DK: Bankenpaket: ECON behält einige Spezifika des europäischen Bankenmarktes im Blick

Berlin, 24. Januar 2023 – Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlamentes hat in seiner heutigen Sitzung nach langen und teilweise kontroversen Diskussionen zahlreiche Änderungen zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung von Basel III in der Europäischen Union (EU) (sogenanntes Bankenpaket) vorgeschlagen. Damit ist der Weg geebnet für zeitnahe Verhandlungen über die verschiedenen Vorschläge der europäischen Gesetzgebungsorgane, den sogenannten Trilog.

„Die Vorschläge des ECON tragen an wichtigen Stellen den Besonderheiten des europäischen Finanzmarktes Rechnung, was wir ausdrücklich begrüßen“, sagt Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) federführend für die Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Dies betreffe beispielsweise die Übergangsregelung hinsichtlich der Finanzierung von Unternehmen, die über kein Rating einer externen Ratingagentur verfügen, oder die Berücksichtigung der bestehenden Beteiligungsstrukturen in Bankengruppen und Finanzverbünden. „Kritisch sehen wir jedoch, dass bei anderen bedeutsamen Themen wie der Finanzierung von Immobilien oder Infrastrukturprojekten Regelungen vorgeschlagen werden, die die Kreditvergabe in diesen wichtigen Bereichen erheblich reduzieren könnten“, so Quinten weiter.

Die DK bedauert darüber hinaus, dass der ECON neben der eigentlichen Umsetzung des Baseler Rahmenwerkes zusätzlich vorschlägt, noch unausgereifte Regelungen zur Behandlung von sogenannten Kryptoassets aufzunehmen. Komplexe neue Regelungen sollten mit Besonnenheit verhandelt werden, um die Zukunftsfähigkeit Europas nicht zu gefährden. Die Einbringung neuer Themen in das laufende Gesetzgebungsverfahren birgt zudem die große Gefahr, dass die Trilog-Verhandlungen deutlich verzögert werden.

Aus Sicht der DK ist es dagegen notwendig, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu einem Abschluss zu bringen. Denn bei der vorgesehenen Erstanwendung der umfangreichen Änderungen zum 1. Januar 2025 steht den Banken und Sparkassen sowie ihren IT-Dienstleistern bereits jetzt nur noch wenig Zeit für die umfangreichen Anpassungen zur Verfügung. Mit zunehmender Verhandlungsdauer muss daher auch sichergestellt werden, dass die Umsetzungszeiträume zeitlich angemessen sind.

 

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