DK begrüßt Änderungen der EU-Bankenverordnung, sieht aber weiteren Handlungsbedarf in der Zukunft

DK begrüßt Änderungen der EU-Bankenverordnung, mit zukünftigem Handlungsbedarf

Die vom Plenum des Europäischen Parlaments am 18. Juni 2020 verabschiedeten Änderungen an der zentralen EU-Bankenverordnung CRR werden von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ausdrücklich begrüßt. Das Ziel, die regulatorischen Rahmenbedingungen zielgerichtet anzupassen, damit Kreditinstitute auch weiterhin eine Schlüsselrolle bei der Krisenbewältigung im Rahmen der COVID-19-Pandemie einnehmen können und so die Kreditvergabe angemessen sicherstellen, wird so erreicht. Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und aktuell Federführer der DK sagt dazu: „Dass es dem europäischen Gesetzgeber gelungen ist, innerhalb von nur zwei Monaten substanzielle Entlastungen im Bereich der regulatorischen Anforderungen zu erreichen, ohne gleichzeitig die Finanzmarktstabilität zu beeinträchtigen, ist anzuerkennen. Es zeigt aber auch, dass das regulatorische Rahmenwerk weiteres Optimierungspotential hat – insbesondere für Krisensituationen.“

Die DK sieht im Zusammenhang mit der Umsetzung der noch ausstehenden Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht die Möglichkeit, das regulatorische Rahmenwerk von prozyklischen und destabilisierenden Anforderungen zu befreien. Vorausgehen sollte eine tiefgehende Analyse der Folgen der Coronapandemie auf Wirtschaft und Finanzsektor.

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