Berlin, 11. Dezember 2025
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Initiative der Europäischen Zentralbank (EZB) zur Vereinfachung der Regulierung unter Leitung von Vizepräsident Luis de Guindos sowie des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) zur Reform der europäischen Bankenaufsicht.
„Die EZB hat erkannt, dass der derzeitige Regulierungsrahmen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Banken gefährdet. Die umfassenden Vorschläge der EZB sollten von der EU-Kommission zügig aufgegriffen werden. Wir brauchen in Europa schnelle Ergebnisse“, sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes als diesjähriger DK-Federführer.
Die Vorschläge der EZB High-Level Task Force on Simplification zum regulatorischen Rahmen adressieren zentrale Themen, wie z.B. ein schlankeres Kapitalrahmenwerk, eine stärkere Proportionalität zugunsten kleiner Banken und Sparkassen sowie Anpassungen in Meldewesen und Offenlegung. Nach Ansicht der DK müssen die Diskussionen zu einer qualitativen Verbesserung des Kapitals und seinen Bestandteilen solide geführt werden. Entscheidend ist, dass die Vorschläge der EZB nicht zu zusätzlichen Belastungen (beispielsweise bei AT1) für die Institute führen. Zu begrüßen sind die Überlegungen der EZB für Entlastungen kleinerer Institute. Allerdings gehen diese nicht weit genug und bleiben zu vage. Hier bedarf es umfassenderer Reformen. Die Vorschläge zum Meldewesen greifen zentrale Forderungen der Kreditwirtschaft auf.
Die Reformpläne der Bankenaufsicht setzen an einigen wichtigen Stellschrauben an und gehen in die richtige Richtung. Die DK begrüßt, dass die Effizienzgewinne sowohl den Behörden als auch den Instituten zugutekommen sollen. Zudem ist positiv, dass der SSM neben seinen Prozessen auch seine eigenen Leitlinien auf den Prüfstand stellt. Der SSM sollte diese grundlegend überprüfen und sicherstellen, dass es nicht zu Verschärfungen gesetzlicher Anforderungen kommt.
Die Vorschläge der EZB High-Level Task Force on Simplification zum regulatorischen Rahmen adressieren zentrale Themen, wie z.B. ein schlankeres Kapitalrahmenwerk, eine stärkere Proportionalität zugunsten kleiner Banken und Sparkassen sowie Anpassungen in Meldewesen und Offenlegung. Nach Ansicht der DK müssen die Diskussionen zu einer qualitativen Verbesserung des Kapitals und seinen Bestandteilen solide geführt werden. Entscheidend ist, dass die Vorschläge der EZB nicht zu zusätzlichen Belastungen (beispielsweise bei AT1) für die Institute führen. Zu begrüßen sind die Überlegungen der EZB für Entlastungen kleinerer Institute. Allerdings gehen diese nicht weit genug und bleiben zu vage. Hier bedarf es umfassenderer Reformen. Die Vorschläge zum Meldewesen greifen zentrale Forderungen der Kreditwirtschaft auf.
Die Reformpläne der Bankenaufsicht setzen an einigen wichtigen Stellschrauben an und gehen in die richtige Richtung. Die DK begrüßt, dass die Effizienzgewinne sowohl den Behörden als auch den Instituten zugutekommen sollen. Zudem ist positiv, dass der SSM neben seinen Prozessen auch seine eigenen Leitlinien auf den Prüfstand stellt. Der SSM sollte diese grundlegend überprüfen und sicherstellen, dass es nicht zu Verschärfungen gesetzlicher Anforderungen kommt.