DK: Einführung der Empfängerüberprüfung

DK: Einführung der Empfängerüberprüfung

Berlin, 2. Oktober 2025

Die Empfängerüberprüfung wird bei Euro-Überweisungen Pflicht. Sie soll Überweisungen an falsche Personen und damit verbundenen Betrug verhindern. Zwischen 5. und 9. Oktober schalten Banken und Sparkassen ihren Kundinnen und Kunden die neue Funktion frei. Daher wird bereits vor dem 9. Oktober die Empfängerüberprüfung bei vielen Überweisungen durchgeführt. Grundsätzlich gilt: Kundinnen und Kunden müssen für die Empfängerüberprüfung nicht selbst aktiv werden. 

Wie können sich Kundinnen und Kunden vorbereiten?

Bei Eingabe der Überweisungsdaten fragt die Bank oder Sparkasse bei der Empfängerbank an, ob Name und IBAN zusammenpassen. Ein Ergebnis wird unmittelbar angezeigt. Sollten die Daten nur teilweise oder auch gar nicht zusammenpassen, haben Zahlende die Möglichkeit, die Eingabe zu ändern, die Überweisung dennoch freizugeben oder beim Zahlungsempfänger nachzufragen. Da es sich hierbei um eine neue Funktion handelt, empfiehlt die Deutsche Kreditwirtschaft, die Hinweise der Institute in Ruhe durchzulesen.

Was können Unternehmen, die Rechnungen stellen, tun?

Damit alles reibungslos läuft, muss aus der Rechnung eindeutig hervorgehen, auf welchen Namen das Empfängerkonto lautet. 

Zum Schutz vor Betrug wachsam bleiben

Die Empfängerüberprüfung schützt dann, wenn ein Betrüger zur IBAN eine falsche Identität vorgibt. Es gibt jedoch viele andere Betrugsmaschen, bei denen Kriminelle ihre Opfer manipulieren, so dass diese eine Zahlung auslösen. Die Deutsche Kreditwirtschaft empfiehlt, Bankgeschäfte stets in Ruhe zu tätigen und sich nicht von Dritten unter Druck setzen zu lassen. 

Deutsche Kreditwirtschaft

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