DK: EU-Bankenpaket wichtiger Beitrag, europäischen Finanzsektor zu stabilisieren

Das Europäische Parlament hat heute das sogenannte Bankenpaket verabschiedet, mit dem Grundpfeiler der Bankenregulierung umfassend verändert werden. Es setzt Vorgaben des Baseler Ausschusses (Basel III) auf europäischer Ebene um. Dies betrifft unter anderem die Einführung der Net Stable Fundig Ratio, die eine stabile Refinanzierung der Institute gewährleisten soll, sowie Vorgaben für eine ausreichende Haftungsmasse im Falle von Bankenabwicklungen.

„Das Paket leistet einen wichtigen Beitrag zur weiteren Stabilisierung des europäischen Finanzsektors“, sagte Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, als diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Es berücksichtige dabei die Heterogenität des europäischen Bankensektors und trage den Besonderheiten deutscher Institute in wesentlichen Bereichen Rechnung.

Die proportionale Regulierung von Instituten, wie sie das Bankenpaket vorsieht, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen. Der Blick richtet sich dabei zunächst auf die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die nunmehr liefern muss: Der EU-Gesetzgeber erwartet konkrete Vorschläge, wie die administrativen Kosten im Meldewesen um bis zu 20% gesenkt werden können. Aber auch der europäische Gesetzgeber selbst bleibt gefragt. Aus Sicht der deutschen Banken und Sparkassen sind weitere bürokratische Entlastungen für alle Institute dringend erforderlich.

Positiv sieht die DK, dass beim Thema Sustainable Finance etwaige Anpassungen im wichtigen Eigenkapital- und Risikomanagementregelwerk erst nach einer Untersuchung durch die EBA vorgenommen werden könnten. Auch wenn für die DK das Thema Nachhaltigkeit bzw. Sustainable Finance von zentraler Bedeutung ist, dürfen in diesem Bereich keine nationalen Alleingänge seitens der deutschen Aufsicht gemacht werden. Vielmehr sollten die Entwicklungen auf Ebene der Europäischen Union abgewartet werden.

Ebenso positiv ist die deutliche Ansage des EU-Gesetzgebers, dass die mittlerweile üblichen Kapitalzuschläge in der Säule 2 (Pillar 2 Requirement und Pillar 2 Guidance) nicht nur in Form von hartem Kernkapital, sondern in der Gesamtheit möglicher Eigenmittelinstrumente vorgehalten werden müssen. Die deutsche Aufsicht sollte deshalb dem Willen des Gesetzgebers Rechnung tragen. Die sehr restriktiven Leitlinien des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) der EBA können hier nicht mehr die Basis sein.

Mehr Entschlossenheit hätte sich die DK mit Blick auf einen integrierten europäischen Binnenmarkt gewünscht: In den Verhandlungen konnte man sich nicht dazu durchringen, die Möglichkeit grenzüberschreitender Ausnahmen von der Beaufsichtigung auf Einzelinstitutsebene (Waiver) zu schaffen. „Dies hätte es Institutsgruppen ermöglicht, ihr Kapital und ihre Liquidität zentral zu steuern und damit die Vorteile eines gemeinsamen Binnenmarktes zu nutzen“, so Ossig. Es sei nicht nachvollziehbar, warum man auf Abschottung statt Annäherung setze. Trotzdem bestehe Hoffnung, dass die Thematik bei der Finalisierung von Basel III auf europäischer Ebene mutiger begleitet wird.

Insgesamt dürfte das Bankenpaket allein aufgrund der Vielzahl der neuen Anforderungen zu einem hohen Anpassungsbedarf führen. Mit Blick auf die bereits im kommenden Jahr anstehenden Vorschläge für eine erneute Anpassung des Regelwerkes (CRR III) ist es umso wichtiger, dass der europäische Gesetzgeber bei der Umsetzung der Baseler Vorgaben (Finalisierung von Basel III) die Besonderheiten des deutschen und des europäischen Marktes ebenso wie Aspekte der Proportionalität berücksichtigt.

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