DK: Verbraucherkreditrichtlinie mit Augenmaß weiterentwickeln

DK: Verbraucherkreditrichtlinie mit Augenmaß weiterentwickeln

Berlin, 30. Juni 2021 – Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission, die Verbraucherkreditrichtlinie (2008/48/EG) nach ihrem Inkrafttreten im Jahr 2010 erstmals zu evaluieren, um den Bedürfnissen des derzeitigen Binnenmarkts - auch unter Berücksichtigung der weiterentwickelten Digitalisierung - gerecht zu werden. Die DK verfolgt ebenfalls das Ziel, den europäischen Verbrauchern ein hohes Maß an Verbraucherschutz und eine große Auswahl an Produkten zu bieten, die ihren Bedürfnissen entsprechen.

Die Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie haben europaweit ein hohes Verbraucherschutzniveau im Verbraucherkreditbereich etabliert. Der Verbraucherkreditmarkt ist wettbewerbsintensiv und bietet den Verbrauchern eine Vielzahl von Produkten und Anbietern. Um diese nicht übermäßig einzuschränken, sollten Anpassungen mit Augenmaß und ausschließlich dort vorgenommen werden, wo sich infolge von Marktentwicklungen, insbesondere Digitalisierung, oder durch Praxiserfahrung die Notwendigkeit zeigt. So bedarf es insbesondere Vorgaben für einen rechtssicheren digitalen Vertragsabschluss und einer Harmonisierung und Konsolidierung der bestehenden (vor-)vertraglichen Informationspflichten.

 

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