Hochwasser- und Unwetterhilfen der Förderbanken des Bundes und der Länder

Hochwasser- und Unwetterhilfen der Förderbanken des Bundes und der Länder

Letztes Update: 23.08.2021

Die Unwetterkatastrophe hat in Teilen Deutschlands zu massiven Schäden geführt. So sind neben den tragischen Personenschicksalen insbesondere technische und soziale Infrastrukturen, Gebäude, Betriebe und landwirtschaftliche Flächen teilweise komplett zerstört worden. Um die betroffenen Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen, haben die Bundesregierung und die betroffenen Länder in einem ersten Schritt Soforthilfsmaßnahmen vereinbart. Weitere, insbesondere Wiederaufbaumaßnahmen, sind absehbar.

Folgende Übersicht zeigt einen Ausschnitt der Unterstützungsmaßnahmen des Bundes und der betroffenen Bundesländer, soweit diese über ihre jeweiligen Förderbanken umgesetzt werden.
 

KfW Bankengruppe 

IKK-Sonderprogramm Beseitigung von Hochwasserschäden 2021 (befristet bis zum 30.06.2022)

  • Für Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen
    • Darlehen i.R. des „Investitionskredit Kommunen (IKK)“
    • Laufzeit 20 Jahre
    • EKN-Zins von -1,00 % p.a.
  • Für Unternehmen in kommunaler Trägerschaft und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Sachsen
    • Darlehen i.R. des „Investitionskredit Kommunen (IKK)“
    • Für Betriebsmittel
    • Laufzeit 10 Jahre

IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (befristet bis zum 31.12.2021)

  • Darlehen für kommunale und soziale Unternehmen
  • auch für die Beseitigung von Hochwasserschäden in der Betriebsmittelvariante
  • Laufzeit von 4 bis zu 10 Jahren

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Landwirtschaftliche Rentenbank

Darlehen zur Liquiditätssicherung für unwettergeschädigte landwirtschaftliche Betriebe

  • Ratendarlehen bis 10 Mio. Euro für Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus
  • Nachweis, dass der Liquiditätsbedarf durch schwere Unwetter ausgelöst wurde sowie eines (prognostizierten) Ergebnisrückgangs in dem betroffenen Betriebszweig von mindestens 30 % 
  • bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, darunter Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben inkl. Kapitaldienstzahlungen
  • Laufzeit 4, 6 oder 10 Jahre mit 1 tilgungsfreiem Jahr

Bestehende Darlehen der Rentenbank

  • Für unwettergeschädigte Unternehmen der Landwirtschaft einschließlich des Wein- und Gartenbaus
  • Tilgungsaussetzungen für die Darlehen über einen Zeitraum von einem halben Jahr bis zu 2 Jahren

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

NRW.BANK

NRW.BANK.Universalkredit (befristet bis zum 31.12.2021)

  • Darlehen bis 2 Mio. Euro für gewerbliche Antragsteller
  • Darlehenszweck erweitert um Beseitigung unwetter- bzw. hochwasserbedingter Schäden (z.B. Ersatzinvestitionen von Maschinen oder Kosten für Aufräum- oder Reinigungsarbeiten)
  • Zinssatzreduzierung, so dass EKN-Zins ab 0,01 % p.a. in Preisklasse A
  • Laufzeit bis 10 Jahre
  • optional ab 25.000 Euro eine 50%ige Haftungsfreistellung für die Hausbank
  • bei Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 5 Jahren 80 %ige Haftungsfreistellung ohne Mindestbetrag
  • Tilgungsnachlass von 20 % (max. 100.000 Euro), auch für KMU, die bereits eine Zusage aus dem Universalkredit Unwetterhilfe erhalten haben

NRW.BANK.Gebäudesanierung (befristet bis zum 31.12.2021)

  • Darlehen in Höhe von 75.000 Euro für Privatpersonen
  • Darlehenszweck erweitert um die Instandsetzung von unwetterbedingten Schäden und hochwasserbedingten Aufräum- und Reinigungsarbeiten an selbstgenutzen Wohnimmobilien sowie an deren Heizungsanlagen und Sanitärinstallationen
  • EKN-Zins fest 0,01 % p.a.

Weitere Informationen finden Sie hier

 

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Für gewerbliche Kunden

  • Für bestehende ISB-Programmdarlehen in der gewerblichen Förderung ohne Haftungsfreistellung
  • Tilgungsaussetzungen bis zum 30.06.2022 auf Antrag der Hausbank (formlos)

Für private Kunden

  • Für ISB-Darlehen i.R. der Programme der Wohnraumförderung
  • Zins- und Tilgungsstundungen auf Antrag des Kunden

Weitere Informationen finden Sie hier. 

 

BayernLabo

Sonderprogramm „Beseitigung von Hochwasserschäden 2021“ (befristet bis zum 31.12.2021)

  • Darlehen i.R. des Investkredits Kommunal Bayern
  • Für Investitionen zur Beseitigung der Schäden und zur Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur aufgrund von Hochwasser und Starkregen im weiteren Sinne (beispielsweise auch durch Murenabgänge in Folge des Starkregens)
  • Zinssatz von derzeit -1,05 %

Weitere Informationen finden Sie hier. 

 

LfA Förderbank Bayern

Sonderhilfe „Unwetter Juli 2021“

1. Darlehen i.R. der Startkredite und Investivkredite (Bayerisches Mittelstandskreditprogramm)

  • Für Ersatzinvestitionen, zum Beispiel für Maschinen und Einrichtung und für die Wiederbeschaffung des durch das Schadensereignis vernichteten Warenlagers
  • Anforderung kann entfallen, dass die Investition erst nach der Stellung eines Förderantrags erfolgen darf

2. Darlehen i.R. des Infrakredits Kommuna (befristet bis zum 30.06.2022) 

  • zur Beseitigung von Schäden an der kommunalen Infrastruktur durch die Hochwasser im Juli 2021 
  • Laufzeit 20 Jahre 
  • Zinssatz von bis auf Weiteres -1,05 % p.a.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

Ihre Ansprechpartner

Dr. Thomas Klodt

Leiter Presse und Kommunikation
Pressesprecher

Telefon: +49 30 81 92 163
Mobil: +49 162 27 35 123
thomas.klodt@voeb.de

Sandra Malter-Sander

Stv. Leiterin Presse und Kommunikation
Pressesprecherin

Telefon: +49 30 81 92 164
Mobil: +49 152 55 233 409
sandra.malter-sander@voeb.de

Bianca Blywis-​Bösendorfer

Pressesprecherin

Telefon: +49 30 81 92 166
Mobil: +49 162 10 30 117
bianca.blywis-boesendorfer@voeb.de