Stellungnahme: Klimastrategie für die Exportkreditgarantien und die Investitionsgarantien

Klimastrategie für die Exportkreditgarantien und die Investitionsgarantien

1. Vorbemerkungen

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung mit ihrem Vorschlag über klimapolitische Sektorleitlinien für Exportkredit- und Investitionsgarantien ihre Klimastrategie fortentwickelt und die deutsche Exportwirtschaft konsequent auf den 1,5°C Pfad des Pariser Klimaschutzabkommens ausrichtet.

Da dem Klimawandel nur durch einen global abgestimmten Handlungsrahmen glaubhaft begegnet werden kann, stützen wir die Absicht der Bundesregierung, mit der Hermesdeckung Anreize zur Außenwirtschaftsförderung zu setzen, die zu den klimapolitischen Entwicklungszielen in wichtigen Exportabsatzmärkten beitragen und die nachhaltige Transformation von Wirtschaftsprozessen befördern. Die öffentlichen Banken sehen sich als wesentliche Intermediäre, um diesen Prozess konstruktiv durch Absatzfinanzierungen für den deutschen Export zu begleiten. Die Gelegenheit zu den klimapolitischen Sektorleitlinien Stellung zu nehmen, nehmen wir deshalb gerne wahr.

2. Petita zu den klimapolitischen Sektorleitlinien

2.1. Evidenzzentrale für Klimakategorisierung von Geschäften und Projekten in Schlüsselsektoren

Wir erkennen an, dass durch die Einführung von Klimakategorien die Entscheidung über die Deckungsfähigkeit von Geschäften oder Projekten in Schlüsselsektoren bzw. über Deckungserleichterungen besser transparent gemacht werden soll. Dennoch ist in der Finanzierungspraxis von Banken nicht immer auf Anhieb erkennbar, ob die den Klimakategorien zu Grunde liegenden Grenzwerte für CO2-Emissionen in einem konkreten Finanzierungsgeschäft auch eingehalten werden. Instituten ist es deshalb auch nicht ohne weiteres möglich, bei Finanzierungsanfragen von Exporteuren oder Investoren zu entscheiden, ob ein Geschäft oder ein Projekt als „grün“ eingestuft werden kann und damit in den Genuss der hohen Deckungsquoten von 98%/ 97,5% bzw. des abgesenkten Selbstbehaltes von 2,0%/ 2,5% gelangen darf. Dadurch wird es Banken erschwert, ihren Kunden verlässliche Finanzierungsangebote zu unterbreiten. Wir plädieren daher dafür, dass der Mandatar eine Evidenzzentrale für die Klimakategorisierung von Geschäften und Projekten einrichtet, die Exporteuren und Banken darüber verlässlich Auskunft erteilen kann, welche Geschäfte und Projekte im Einzelfall als deckungsfähig eingestuft werden können und ob zusätzlich eine Deckungserleichterung erwartbar ist.

2.2. Auskunftspersonen für die Klimakategorisierung von Geschäften außerhalb der Schlüsselsektoren

Die Klimastrategie für Exportkredit- und Investitionsgarantien unterscheiden zwischen Geschäften in Schlüsselsektoren, die hinsichtlich ihrer Klimaauswirkungen besonders ins Gewicht fallen, und Geschäften außerhalb der Schlüsselsektoren. Die Einstufung von Geschäften außerhalb der Schlüsselsektoren zu einer Kategorie (grün – weiß – rot) soll nicht anhand von Sektorleitlinien sondern im Rahmen der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung (USM) erfolgen. Wir können gut nachvollziehen, dass die Erarbeitung von wissenschaftsbasierten Leitlinien für Geschäfte, die einen vergleichsweise nur geringen Anteil an den globalen mit Energie- und Industrieprozessen verbundenen CO2-Austoß aufweisen, mit einem hohen administrativen Aufwand einherginge. Wenngleich eine Klimakategorisierung im Zuge der USM-Prüfung gewisse Erleichterungen verspräche, geben wir zu bedenken, dass über die prinzipielle Deckungsfähigkeit, die Einstufung in eine Klimakategorie und Deckungserleichterungen erst nach der Antragstellung bei dem Mandatar des Bundes entschieden wird. Entscheidungsgrundlage bildet der Umweltfragebogen, den Banken im Benehmen mit ihren Geschäftskunden beantworten.

Da die Finanzierung für Unternehmenskunden unter Wettbewerbsbedingungen erfolgt, unterliegen Finanzierungsentscheidungen stets besonders knappen zeitlichen Rahmenbedingungen. Wollen Banken ihren Kunden daher zu einer ersten zeitnahen Indikation verhelfen, zu welchen Bedingungen ihr Exportgeschäft oder ihre Investitionsentscheidung in einem Auslandsmarkt finanziert werden kann, liegen die Entscheidungen des Mandatars oftmals noch nicht vor. Es kommt deshalb unserer Auffassung nach darauf an, dass der Mandatar die Prozesse zur Klimakategorisierung im Rahmen der USM Prüfung durch den Aufbau von ausreichend Auskunftspersonen unterstützt, die Banken für die erste Indikation verlässliche Auskünfte über die Klimakategorisierung vermitteln können.

3. Ausblick

Wir würden es begrüßen, wenn die Bundesregierung unsere Anregungen bei der Umsetzung der klimapolitischen Sektorleitlinien in die Deckungspraxis berücksichtigen würde.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

gez. Dominik Lamminger, gez. Dr. Thomas-Andreas Ziesenitz

 

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