Berlin – Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, begrüßt, dass der Deutsche Bundestag die Besonderheiten der deutschen Förderbanken bei der Umsetzung europäischer Vorgaben in nationales Recht berücksichtigt hat. Das Parlament hat heute das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) verabschiedet. Mit dem Gesetz werden die Vorgaben der CRD VI in deutsches Recht übertragen. Gleichzeitig sollen Kreditinstitute von unverhältnismäßiger Bürokratie entlastet werden.
Dazu sagte VÖB-Hauptgeschäftsführerin Iris Bethge-Krauß: „Mit der differenzierten Ausgestaltung beim Meldewesen und der Risikogewichtung von Beteiligungen trägt die Politik den Besonderheiten der Förderbanken angemessen Rechnung und nutzt im Sinne der Zielrichtung des BRUBEG zumindest in diesem Aspekt den regulatorischen Spielraum zur Bürokratieentlastung. Das ist ein wichtiges Signal, das wir sehr begrüßen. Insgesamt muss über das BRUBEG hinaus ein Regulierungsrückbau für die gesamte Branche das Ziel bleiben.“
Das BRUBEG wird nun dem Bundesrat für eine abschließende Behandlung zugeleitet.