VÖB verhandelt künftig eigenständig für die Beschäftigten der öffentlichen Banken

VÖB verhandelt künftig eigenständig für die Beschäftigten der öffentlichen Banken

  • Verhandlungsgemeinschaft mit den privaten Banken wird gekündigt
  • Gunar Feth, Verhandlungsführer der öffentlichen Banken: „Über die selbstständige Verhandlungsführung können wir den Besonderheiten des öffentlichen Bankensektors besser gerecht werden“
  • VÖB-Präsident Eckhard Forst: „Weiterhin vertrauensvoller und konstruktiver Austausch mit den Arbeitgebern der privaten und genossenschaftlichen Kreditinstitute“

Berlin – Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, verhandelt zukünftig die Tarifverträge für die Beschäftigten der öffentlichen Banken eigenständig mit den Gewerkschaften. Das hat der Vorstand des VÖB in seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Mittwoch beschlossen. Das Gremium hat die strategische Weiterentwicklung des Arbeitgeberverbandes der öffentlichen Banken und zugleich die Beendigung der bestehenden Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes e.V. (AGV Banken) zum Jahresende 2020 beschlossen.

Der Vorstand des VÖB hatte zuvor den Verlauf der zurückliegenden Tarifrunden für die Beschäftigten der öffentlichen und privaten Banken analysiert. Nach Überzeugung des Vorstandes ist es in einem herausfordernden Geschäftsumfeld, das neben der Corona-Pandemie insbesondere durch Regulatorik, Niedrigzinsen und Digitalisierung beeinflusst wird, in den vergangenen Jahren zunehmend schwieriger geworden, die Interessen der öffentlichen und privaten Banken zu vereinigen. Diese Entwicklung schadet nach Überzeugung des Verbandsvorstandes Beschäftigten wie Arbeitgebern gleichermaßen. Für den VÖB bedeutet diese Entscheidung nicht nur eine Rückkehr zu den eigenen Wurzeln, da der Verband bis 1972 eigenständige Tarifverhandlungen führte, sondern er vollzieht auch den Schritt des Arbeitgeberverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken nach, der bereits 2004 die gemeinsame Verhandlungsgemeinschaft verlassen hat.

Gunar Feth, Verhandlungsführer der öffentlichen Banken: „Mit dieser Entscheidung können wir den Besonderheiten unserer Institute deutlich besser als bisher Rechnung tragen. Im Rahmen von eigenständigen Verhandlungen haben wir künftig noch stärker die Möglichkeit, mit eigenen Angeboten in eine Tarifrunde zu gehen. Dabei leitet uns das Ziel, den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen Rechnung zu tragen. Für uns stehen dabei nicht nur eine angemessene Entlohnung, sondern vor allem auch die Sicherung von modernen und attraktiven Arbeitsplätzen im Mittelpunkt des Handelns.“

Eckhard Forst, VÖB-Präsident und Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK: „Die letzten Tarifrunden haben gezeigt, dass die Interessen der öffentlichen Banken und privaten Kreditinstitute zunehmend divergieren. Jetzt kann der VÖB als Arbeitgeberverband die Interessen von Landesbanken, Förderbanken, Landesbausparkassen und von freien Sparkassen noch besser und ausgeglichen berücksichtigen. Auch in separaten Verhandlungen bleibt das Verhältnis zu den Arbeitgebern der privaten und genossenschaftlichen Banken gut und der Umgang konstruktiv und vertrauensvoll.“

Dr. Ulrich Theileis, Stv. Verhandlungsführer der öffentlichen Banken: „Ich bin mir sicher, dass wir in der neuen Aufstellung deutlich passgenauere Verhandlungs-ergebnisse für die VÖB-Mitgliedsinstitute und für unsere Beschäftigten erzielen werden. Gemeinsam mit allen Sozialpartnern wollen wir Lösungen entwickeln, die den Tarifvertrag für öffentliche Banken in eine gute Zukunft führen.“

Die Aufgaben des Arbeitgeberverbandes der öffentlichen Banken werden innerhalb der Hauptgeschäftsstelle des VÖB im Hinblick auf die eigenständigen Verhandlungen substanziell, aber kostenneutral verstärkt. Hierzu wird im Verantwortungsbereich von Dominik Lamminger, Mitglied der VÖB-Geschäftsleitung, eine eigene Geschäftsstelle „Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken“ eingerichtet. Diese neue Einheit wird von Dr. Hagen Christmann geleitet.

Die Tarifgemeinschaft wird in der nächsten Zeit den Fokus unverändert darauf lenken, mit den Sozialpartnern über einen eigenständigen Tarifvertrag für Auszubildende, eine Modernisierung des Tarifentgeltsystems und weitere Optionen für die betriebliche Altersvorsorge zu verhandeln. Im 2. Halbjahr 2021 stehen die Verhandlungen zum Tarifentgelt an. 

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