CMDI-Review

Am 18. April 2023 hat die EU-Kommission ihre Legislativvorschläge zur Überarbeitung der europäischen Bankenabwicklungs- und Einlagensicherungsvorgaben (Crisis Management and Deposit Insurance [CMDI] Review) veröffentlicht. Die Vorschläge sehen insbesondere eine Ausweitung des Abwicklungsregimes auf mittlere und kleinere Institute vor. Die Ausweitung soll durch eine Anpassung der Bewertung des Bestehens eines öffentlichen Interesses (Public Interest Assessment, PIA) und Definition der kritischen Funktionen erfolgen. Deren Auswirkungen einer Störung auf die Realwirtschaft und die Finanzstabilität sollen nunmehr auf regionaler Ebene bewertet werden. In diesem Zuge ist vorgesehen, dass nationale Insolvenzverfahren nur dann Vorrang gegenüber der Abwicklung haben sollen, wenn dadurch die Abwicklungsziele besser (statt wie bislang „in gleichem Maße“) erreicht werden. Ferner sollte die Abwicklung dem Insolvenzverfahren vorgezogen werden, wenn das Insolvenzverfahren für das Einlagensicherungssystem teurer wäre.

Durch eine erneute Anpassung der Bail-in-Haftungskaskade regt die EU-Kommission zudem an, die Superpräferenz der Einlagensicherungssysteme und der gedeckten Einlagen (dreistufige Vorrangstellung zur einstufigen Vorrangstellung der Einleger) abzuschaffen. Danach sollen die gedeckten Einlagen auf einer Rangstufe mit den Einlagen von privaten und KMU größer 100.000 EUR sowie weiteren nicht gedeckten, nicht präferierten Einlagen stehen. Diese Abschaffung hat Einfluss auf den „Least Cost“-Test und vereinfacht den Rückgriff der Mittel der Einlagensicherungssysteme für andere Maßnahmen als die Einlegerentschädigung. Anfang Oktober 2023 haben die zuständigen Berichterstatter des EU-Parlaments (ECON) ihre Berichtsentwürfe veröffentlicht und die Vorschläge der EU-Kommission ausgeweitet. So soll für Einlagensicherungssysteme eine „EU Credit Line“ eingerichtet werden, die zu einer Querhaftung der Systeme führen würde. Zudem sollen Institutssicherungssysteme ihre gesetzlichen Finanzmittel zukünftig nicht mehr für präventive Maßnahmen einsetzen können. Die Zielausstattung der Einlagensicherungssysteme soll auf ein Prozent angehoben werden. Auch die Ausweitung der Abwicklungsplanung auf kleinere und mittlere Banken soll bestehen bleiben.

Unsere Positionen

Wir unterstützen eine Verbesserung des Krisenmanagements für Kreditinstitute, lehnen jedoch die bislang vorgelegten Überarbeitungsvorschläge grundsätzlich ab. Insbesondere die vorgeschlagene Ausweitung des Abwicklungsregimes auf mittlere und kleine Institute sowie die Abschaffung der dreistufigen Vorrangstellung der Einleger werden dem Ziel, das Krisenmanagement und das Vertrauen der Einleger nachhaltig zu stärken, nicht gerecht.

Wir befürworten in diesem Zusammenhang eine Stärkung der etablierten nationalen Einlagensicherungssysteme. Die vorgeschlagenen Änderungen wirken diametral zum Ziel der Steigerung des Einlegervertrauens. Der Vorschlag zur Einführung einer „EU Credit Line“ als Zwischenschritt zu einem EDIS geht daher in die falsche Richtung.

Wir sprechen uns dafür aus, dass der CMDI-Review dazu genutzt werden sollte, bei der Mindestanforderung für Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) – analog zur Bankenabgabe und Leverage Ratio – einen Ausschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen gesetzlich zu verankern, um die Durchleitfunktion des Fördergeschäfts nicht weiter regulatorisch zu bestrafen. Andernfalls drohen eine Verknappung und Verteuerung der Mittel zur Finanzierung politisch wichtiger Vorhaben – gerade mit Blick auf die grüne und digitale Transformation.

Wir plädieren dafür, dass die Erhebung der EU-Bankenabgabe enden sollte, sofern die Aufbauphase des Single Resolution Fund (SRF) Ende 2023 planmäßig abgeschlossen wird. Mindestens sollte gesetzlich klargestellt werden, dass zunächst die Entscheidung der Abwicklungsbehörde über eine etwaige Nacherhebung erfolgen sollte, bevor die Institute eine Meldung der Daten abgeben müssen.