Schlussabrechnungen für die Corona- Wirtschaftshilfen des Bundes

Die vom Bund während der Corona-Pandemie verabschiedeten Hilfsprogramme beschäftigen immer noch die Bewilligungsstellen der Länder, darunter zwölf Förderbanken.

Das Antrags- und Fördervolumen war riesig. Allein bei den Soforthilfen des Bundes wurden 1,7 Millionen Anträge mit einem Volumen von 13,6 Milliarden Euro bewilligt. Das Antragsvolumen bei der Überbrückungshilfe sowie der November- und Dezemberhilfe umfasste rund fünf Millionen Anträge auf Zuschüsse in Höhe von ca. 56,81 Milliarden Euro.

Aufgrund der extrem hohen Antragszahlen bekamen die von Liquiditätsengpässen bedrohten bzw. betroffenen Unternehmen schnell und unkompliziert die Hilfen ausbezahlt. Anders als im Fördergeschäft üblich, wurden daher vorläufige Bescheide ausgestellt, weil eine Einzelprüfung vorab nicht zu bewältigen war. Die Folge dieses unbürokratischen Verfahrens ist nun die erforderliche Schlussbescheidung und damit einhergehend Rückforderungen, Nachzahlungen sowie die aufwendige Bearbeitung von Widersprüchen, Klagen, Betrugsfällen etc.

Gemeinsames Ziel von BMWK und Ländern ist es, die sog. Schlussabrechnung aller Anträge bis spätestens Ende 2027 abzuschließen. Damit diese Frist eingehalten werden kann, muss das jetzige Bearbeitungsverfahren nochmals wesentlich vereinfacht und beschleunigt werden, ohne jedoch Sorgfalt einzubüßen. Dieser Konsens hat sich in mehreren konstruktiven Gesprächen zwischen dem BMWK, den Förderbanken und uns herausgebildet. Geeignete Vorschläge, wie das beschleunigte Verfahren umgesetzt werden kann, haben wir dem BMWK übermittelt.

Unsere Positionen

Wir fordern die rasche Umsetzung der VÖB-Vorschläge zur beschleunigten Bearbeitung der Schlussabrechnungspakete, denn nur so können die Förderbanken die avisierten zeitlichen Fristen einhalten. Insofern erwarten wir, dass der Bund seine Zusagen zur Schaffung der dafür nötigen Voraussetzungen einhält und die Umsetzung zeitnah erfolgen kann.

Wir lehnen neue Anforderungen des Bundes ab, die die Bearbeitung der Schlussabrechnungen zusätzlich erschweren und verzögern.

Wir fordern, dass der Bund die Bewilligungsstellen bei der erforderlichen Archivierung aller Daten unterstützt. Gemäß den von uns übermittelten Anforderungskriterien sollte er Zugriffsmöglichkeiten auf alle mit den Corona-Bundeshilfen in Zusammenhang stehenden Unterlagen ermöglichen. Die Unterlagen müssen den Bewilligungsstellen auch nach 2027 zur Verfügung stehen, mindestens jedoch für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren.

Wir plädieren für die Schaffung zentraler IT-Lösungen auf Bundesebene, um künftig Massenprogramme zur Bewältigung von Krisensituationen schnell umsetzen zu können.

Wir appellieren an Bund und Länder, den Förderbanken weiterhin in vollem Umfang den Rücken zu stärken, damit sich alle politischen Akteure bei der Umsetzung von Krisenprogrammen auch künftig auf die Förderbanken als starke Partner verlassen können.