Schlussabrechnungen für die Corona- Wirtschaftshilfen des Bundes
Die vom Bund während der Corona-Pandemie verabschiedeten Hilfsprogramme beschäftigen die Bewilligungsstellen der Länder, darunter zwölf Förderbanken, noch immer. Das Antrags- und Fördervolumen war seinerzeit riesig. Allein bei den Soforthilfen des Bundes wurden 1,7 Millionen Anträge mit einem Volumen von 13,6 Milliarden Euro bewilligt. Das Antragsvolumen bei den Überbrückungshilfen I–IV sowie der November- und Dezemberhilfe umfasste rund 5 Millionen Anträge bzw. rund 56,81 Milliarden Euro.
Aufgrund der hohen Antragszahlen wurden die Hilfen schnell und unbürokratisch ausbezahlt. Anders als bei Förderprogrammen üblich, wurden nur vorläufige Bescheide ausgestellt, da eine Einzelprüfung vorab nicht zu bewältigen war. Die Folge dieses auf Schnelligkeit ausgelegten Verfahrens ist, dass nachträglich eine Schlussabrechnung einzureichen ist. Einhergehend mit der entsprechenden Schlussbescheidung sind mögliche Rückforderungen, Nachzahlungen sowie die aufwendige Bearbeitung von Widersprüchen, Klagen, Betrugsfällen etc. notwendig.
Um das Prüfverfahren im Rahmen der Schlussabrechnung zu beschleunigen und zu vereinfachen, arbeitet der VÖB mit den betroffenen Bewilligungsstellen im Arbeitskreis „Krisenbewältigungsprogramme“ gemeinsam an Lösungen. Die Verfahrensbeschleunigung ist unumgänglich, um die Prüfung aller Schlussabrechnungen bis spätestens Ende 2027 abschließen zu können.
Auf ein erstes VÖB-Beschleunigungskonzept haben sich Bund und Länder vor kurzem geeinigt. Das ist ein wichtiges Etappenziel, denn so können voraussichtlich 40 bis 50 Prozent der Schlussabrechnungen beschleunigt beschieden werden. Im Zuge dieser Einigung wurde auch die Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen auf den 30. September 2024 erneut – und nach Aussage von Bund und Ländern letztmalig – verlängert. Bis zu dieser Frist müssen die verbleibenden rund 300.000 Schlussabrechnungen eingereicht werden. Bei Nichteinreichung droht eine komplette Rückzahlung sämtlicher Hilfen.
Unsere Positionen
Wir fordern weitere Prüferleichterungen für die Schlussabrechnung, wenn weniger als die avisierten 40 bis 50 Prozent aller Schlussabrechnungen mit dem VÖB-Konzept beschleunigt bearbeitet werden können.
Wir fordern, dass die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen tatsächlich letztmalig verlängert wurde, wie von Bund und Ländern angekündigt. Jede Fristverlängerung, zuletzt auf den 30. September 2024, führte zu erneutem Planungsaufwand in den Bewilligungsstellen. Dadurch werden jedes Mal erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen gebunden.
Wir lehnen neue Anforderungen des Bundes ab, die die Bearbeitung der Schlussabrechnungen zusätzlich erschweren und verzögern.
Wir fordern, dass der Bund die Länder bei einer Lösung zur Nutzung der Antragsdaten unterstützt. Die Antragsdaten sowie ein reduzierter Funktionsumfang müssen den Bewilligungsstellen auch nach dem Jahr 2027 zur Verfügung stehen, mindestens jedoch für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren. Der VÖB-Arbeitskreis hat Anforderungen für den reduzierten Weiterbetrieb definiert und dem Bund übermittelt.