Weniger Zeit für die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen
Die Zentralverwahrerverordnung (CSDR) legt gegenwärtig in Europa den zweiten Geschäftstag nach dem Handelsabschluss als den spätesten Tag für die Abwicklung eines Wertpapiergeschäfts fest. Damit hat Europa gegenwärtig einen Abwicklungszyklus von T+2. Neben den Vorreitern China und Indien haben seit Ende Mai 2024 auch die USA, Kanada, Mexiko und Argentinien ihren Abwicklungszyklus auf T+1 verkürzt. Durch die Verkürzung sollen Risiken verringert und die Wertpapierabwicklung modernisiert werden. In Europa haben sich mittlerweile das UK und die Schweiz auf eine Umstellung zum Ende des Jahres 2027 festgelegt.
Um einen europäischen Gleichlauf zu gewährleisten, veröffentlichte die EU-Kommission am 12. Februar 2025 einen Vorschlag zur Anpassung der CSDR. Wie erwartet, ist der Vorschlag äußerst zielgerichtet. Er schlägt eine Änderung des Art. 5 Abs. 2 CSDR vor und legt den Beginn der verkürzten Frist auf den 11. Oktober 2027 fest.
Fast zeitgleich hat auch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ein Konsultationspapier veröffentlicht. Auf Ebene von Durchführungsverordnungen zur CSDR sollen alle Voraussetzungen geschaffen werden, um die Verkürzung des Abwicklungszyklus zu unterstützen. Dazu gehören u. a. verkürzte Fristen für Zuteilungen und Bestätigungen (allocations and confirmations), die Pflicht zur Verwendung elektronischer, maschinenlesbarer Bestätigungen nach internationalen Standards und die Einführung von „Hold & Release“ sowie die Möglichkeit der Teilabwicklungen (partial settlement) durch alle CSDs.
Zur Umsetzung wurde auf EU-Ebene ein Projekt aufgesetzt, dass eine möglichst umfassende Beteiligung aller Marktteilnehmer (Industrie und Behörden) gewährleisten soll (siehe Abbildung). Insbesondere die Beteiligung an den Technical Workstreams steht allen Interessierten offen.
Unsere Positionen
Wir sind der Auffassung, dass die Umstellung auf T+1 alle Prozesse entlang der Handels- und Wertpapierabwicklungskette betrifft. Bestehende Handels- und Nachhandelsprozesse müssen erheblich angepasst und manuelle Eingriffe möglichst vermieden werden. Ein Abwicklungszyklus von T+1 verkürzt die verfügbare Zeit für diese Prozesse deutlich. Dadurch werden operative Risiken erhöht – wenn auch im Gegenzug Gegenparteirisiken reduziert und Liquidität freigestellt werden könnten.
Wir halten es für wichtig, alle Marktteilnehmer (einschließlich der Marktinfrastrukturen, wie Börsen, CSDs und CCPs, aber auch die EZB als Anbieter von T2S) gleichmäßig zur Steigerung der operativen Effizienz zu verpflichten.
Wir begrüßen daher die Einrichtung der EU Industry Task Force als marktgetriebene Instanz, um die Umstellung vorzubereiten. Wir beteiligen uns aktiv auf europäischer Ebene an den Diskussionen der EU Industry Task Force und der einzelnen Technical Workstreams, um eine bestmögliche Vorbereitung der Marktteilnehmer zu gewährleisten und zu einer möglichst reibungslosen Umstellung beizutragen.
Wir begrüßen den Ansatz von EU-Kommission und ESMA und die in dem Zusammenhang vorgelegten Vorschläge, nur das zwingend Notwendige zur Förderung der Verkürzung des Abwicklungszyklus zu regeln.