Wiederbelebung der Verbriefungsmärkte

Durch Verbriefungen wird das Risiko eines Kreditportfolios auf Dritte übertragen. Dies kann zum einen dadurch geschehen, dass das Portfolio an eine Zweckgesellschaft verkauft wird (sog. „True Sale“) und die Zweckgesellschaft Wertpapiere emittiert, die durch die Forderungen gedeckt sind. Zum anderen kann die Übertragung des Kreditrisikos auch über Kreditderivate („synthetisch“) erfolgen. Neben anderen positiven Eigenschaften (z. B. Risikostreuung) sind Verbriefungen ein Mittel, die Kreditvergabe an Unternehmen zu stärken.

Dies kann zum einen indirekt geschehen, indem Banken ihre Kreditportfolios mittels Verbriefung an Dritte übertragen. Wird durch die Verbriefung ein wesentlicher Teil des Kreditrisikos auf Investoren übertragen, brauchen die Banken die verbrieften Kredite nicht mehr mit Eigenkapital zu unterlegen; hierdurch erhalten sie Spielraum für die Vergabe zusätzlicher Kredite.

Zum anderen können Verbriefungen aber auch direkt der Finanzierung von Unternehmen dienen. Im Rahmen sog. Asset-Backed Commercial Paper-Transaktionen (ABCP) verkaufen Unternehmen Forderungen an Zweckgesellschaften (Conduits). Hierdurch können sich die Unternehmen in der Regel günstiger refinanzieren als über einen unbesicherten Kredit. Die Conduits wiederum geben Wertpapiere aus, die mit den angekauften Forderungen besichert sind. Für diese Transaktionen stellen Banken als „Sponsoren“ Liquiditätslinien, die mögliche Verluste aus dem verbrieften Portfolio abdecken.

Die Eigenkapitalanforderungen für Verbriefungen wurden im Zuge der Finanzkrise deutlich erhöht. Trotz der Einführung einer Übergangsregelung bis Ende 2032 werden die Kapitalanforderungen für Verbriefungen für Banken, die zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen interne Verfahren verwenden, durch die Einführung des sog. Output-Floors ab dem 1. Januar 2025 weiter steigen.

Die deutlich gestiegenen Kapitalanforderungen dürften ein Grund dafür sein, dass in der EU – anders als in den USA – das Volumen der emittierten Verbriefungen nach der Finanzkrise nicht wieder auf Vorkrisenniveau zurückgekehrt ist. In den USA wurden die neuen Verbriefungsregeln des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bislang noch nicht umgesetzt.

Unsere Positionen

Wir unterstützen die umfassende Überprüfung der geltenden Regelungen für die aufsichtliche Behandlung von Verbriefungspositionen in der EU. Die bevorstehende Evaluierung der EU-Kommission bis Ende 2027 bietet eine geeignete Gelegenheit dafür.

Wir befürworten eine Verlängerung der Übergangsregelung für den Output-Floor für Verbriefungen über das Jahr 2032 hinaus. Diese Verlängerung sollte allen Banken zugutekommen, die den Standardansatz für Verbriefungen anwenden, um Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten.

 

Wir sind der Meinung, dass die umfangreichen Offenlegungsanforderungen für private Verbriefungen, die nicht am Kapitalmarkt gehandelt werden, deutlich reduziert werden sollten. Da Investoren bei solchen Transaktionen alle notwendigen Informationen einholen können, sollte der Umfang der Offenlegung sich an den Informationsbedürfnissen der Aufsichtsbehörden orientieren.