Active Account Requirement im Derivate-Clearing

Künftig sollen EU-Marktteilnehmer ihre Derivate verstärkt über europäische CCPs (zentrale Gegenparteien) clearen und die Abhängigkeit von Drittstaaten-CCPs – wie dem London Clearing House (LCH) – soll verringert werden.

Der am 24. Dezember 2024 in Kraft getretene Review der EMIR sieht zu diesem Zweck u. a. die Pflicht zur Führung sogenannter „aktiver Konten“ bei EU-CCPs für EU-Marktteilnehmer (Active Account Requirement, AAR) vor.

Ein Konto gilt als aktiv, wenn es über die erforderliche IT-Anbindung, die internen Prozesse und die rechtliche Dokumentation verfügt und in der Lage ist, kurzfristig einen erheblichen Anstieg des Volumens zu bewältigen. Zudem muss ein „repräsentativer Anteil“ systemrelevanter Produkte über EU-CCPs gecleart werden. Des Weiteren sieht die EMIR Meldepflichten der Marktteilnehmer vor, damit die Aufsicht die Einhaltung des AAR prüfen kann.

Wir unterstützen grundsätzlich den Antritt, das Derivate Clearing in der EU durch positive Anreize zu stärken und nicht durch höhere Eigenkapitalanforderungen für in Nicht-EU Ländern geclearte Derivate zu erschweren. Allerdings bedarf es aus unserer Sicht keiner über das bereits bestehende EMIR-Meldewesen hinausgehenden Meldungen, um die Einhaltung des AAR durch ein Institut prüfen zu können.