Wir setzen uns seitdem mit Nachdruck zusammen mit der DK für eine Neujustierung der geltenden (AGB-)rechtlichen Rahmenbedingungen ein, um es auch künftig im Massengeschäft zu ermöglichen, Verträge einfach und rechtssicher zu pflegen und anzupassen. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass das Bundesjustizministerium noch in der vorherigen Legislaturperiode einen praxisorientierten Lösungsvorschlag erarbeitet hat, der für alle auf unbestimmte Zeit geschlossenen Massenverträge im B2C- und B2B-Bereich gelten soll. Dieser Lösungsvorschlag sollte von der neuen Bundesregierung aufgegriffen werden und möglichst kurzfristig gesetzlich verankert werden.