Aktuelle Entwicklungen im EU-Beihilferecht

Die Europäische Kommission erarbeitet zurzeit neue beihilferechtliche Vorschriften für die Förderung des bezahlbaren

Wohnraums. In ganz Europa fehlt es in den Ballungszentren an bezahlbaren Wohnungen.

Hier kann eindeutig ein Marktversagen konstatiert werden, denn für bestimmte Bevölkerungseinkommensgruppen, die oberhalb der Anspruchsberechtigten für den sozialen Wohnungsbau liegen, werden entsprechende Wohnungen mittlerweile nicht mehr im ausreichenden Maß angeboten. Wenn jedoch bestimmte Bevölkerungsgruppen (z. B. medizinisches Personal) innerhalb der Stadt nicht mit Wohnraum versorgt werden, besteht die Gefahr, dass sie abwandern, dadurch Versorgungslücken entstehen und das Gemeinwesen leidet. 


Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass die neuen Beihilfevorschriften einfach, klar und eindeutig formuliert werden. Der Verwaltungsaufwand für die Beihilfegewährung darf dabei nicht hoch sein. Aktuelles Beispiel für übertriebenen Verwaltungsaufwand ist die Schaffung des De-minimis-Zentralregisters, in dem alle De-minimis-Beihilfen ab 1. Januar 2026 gemeldet werden müssen. Wie sich derzeit abzeichnet, wird das Register zu einem immensen Verwaltungsaufwand führen, der in keinem Verhältnis zum Nutzen des Registers steht. Solche Entwicklungen müssen verhindert werden.