ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments
Am 28. Oktober 2025 hat der Hauptberichterstatter des Europäischen Parlaments für den digitalen Euro, Fernando Navarrete, seinen Berichtsentwurf zum Legislativvorschlag der Europäischen Kommission über die Einführung eines digitalen Euro vorgelegt. Dieser Berichtsentwurf ist der erste vollständige Entwurf zu Änderungen am Kommissionsvorschlag seit Juni 2023. Im Kern sieht der Bericht einen konditionalen Zwei-Phasen-Ansatz bei der Einführung des digitalen Euro vor: Zunächst soll ausschließlich die Offline-Variante des digitalen Euro als digitales Bargeld (Tokenized Cash) eingeführt werden. Nur wenn nach einer Prüfung durch die Europäische Kommission festgestellt wird, dass keine privatwirtschaftliche Retail-Zahlungslösung den gesamten Euroraum abdeckt, nur dann kann die Kommission die Einführung der Online-Variante verfügen. Diese Konditionalklausel, die auf den ersten Blick Raum für privatwirtschaftliche Lösungen schafft, scheint im Parlament jedoch derzeit eher nicht mehrheitsfähig sein. Nach weiteren Debatten im Parlament auf Grundlage dieses Berichts ist mit einer Verabschiedung eines Entwurfs zum Legislativvorschlag erst im Mai 2026 zu rechnen.
Europäischer Rat
Im Europäischen Rat wird von den Ministern der Länder angestrebt, zumindest eine politische Einigung bis Ende des Jahres zu erreichen, mit der in einen Trilog mit dem Parlamentsentwurf in der zweiten Jahreshälfte 2026 gestartet werden kann. Im Rat werden derzeit als die drei wesentlichen offenen Punkte noch die Governance zur Festlegung des Holding-Limits und zur Issuance-Entscheidung, die Privacy und vor allem das Kompensationsmodell verhandelt.
Europäische Zentralbank
Die EZB hat am 30. Oktober 2025 beschlossen, in die nächste Phase ihrer Planungen für einen digitalen Euro überzugehen – nach Abschluss der zweijährigen Vorbereitungsphase seit November 2023. Die neuen Ziele der EZB sind die Grundlagen vor allem technisch zu konkretisieren und Entscheidungsreife für den digitalen Euro zu schaffen. Bei der technischen Umsetzung zeigt die EZB sich bemüht, im Sinne einer Kostendämpfung und der übergreifenden Interoperabilität gezielt auf offene, nicht-proprietäre Standards (z. B. CPACE, EPC-QR, nexo, Berlin Group) zu setzen. Zahlreiche Aspekte einer Offline-Variante hat sie allerdings bisher in ihren Planungen noch nicht ausreichend berücksichtigt.
Wenn Verordnung zum digitalen Euro durch Parlament und Rat im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet wird, soll ab Mitte 2027 eine Pilotierung und Erprobung der ersten Transaktionen durch die EZB stattfinden. Das Eurosystem bereite sich auf eine mögliche Erstausgabe des digitalen Euro im Laufe des Jahres 2029 vor.