EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken

Die EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken wurden im Januar 2025 veröffentlicht. ESG steht dabei für Faktoren aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.

Die Leitlinien machen umfangreiche Vorgaben zur Berücksichtigung von ESG-Risiken bei den Banken, setzen Mindeststandards für deren Bewertung und machen erstmals Vorgaben zu den Inhalten der risikobasierten Transitionspläne der Banken. Der Fokus der Leitlinien liegt zwar auf der Umwelt, es werden aber auch Anforderungen zu den Bereichen Soziales und Unternehmensführung formuliert. Ergänzend dazu hat die EBA im Januar 2025 Leitlinien zur Szenarioanalyse von ESG-Risiken zur Konsultation gestellt, die sich auf die Rolle der Szenarioanalyse zur Überprüfung der Widerstandsfähigkeit von Banken gegenüber ESG-Risiken fokussieren. Beide Leitlinien sollen ab dem 11. Januar 2026 gelten – für kleine und nicht-komplexe Institute jedoch erst ein Jahr später. Die Umsetzung der Leitlinien in nationales Recht steht noch aus und erscheint vor dem Hintergrund ihrer Komplexität und aktuell teils fehlender ESG-Daten nahezu unrealistisch.

Wir setzen uns daher im Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) sowie eines europäischen Antritts für eine spätere Umsetzung der Anforderungen ein.