EU-Geldwäschepaket

Mit Wirkung zum 26. Juni 2024 wurde eine neue europäische Anti-Money Laundering Aufsichtsbehörde (AMLA) errichtet, die künftig Kreditinstitute mit deutlich grenzüberschreitender Tätigkeit und erhöhtem Risikoprofil direkt beaufsichtigen, die nationalen Behörden koordinieren und regulatorische Standards und Leitlinien vorgeben soll.

Eine in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltende Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird außerdem die Regeln insbesondere zu den Kundensorgfaltspflichten verschärfen. Im März 2025 hat die EBA erste Entwürfe für künftige Level-2-Maßnahmen zur Konsultation gestellt. Diese sehen u. a. vor, dass Banken eine Vielzahl von Datenpunkten in Bezug auf ihr Geschäft und ihre Kunden an die Aufsicht melden und dass sie von ihren Kunden noch deutlich mehr Informationen einholen.

Die sechste EU-Geldwäscherichtlinie enthält vorrangig Regelungen zu den nationalen Behörden, Meldestellen und Registern.

Wir begrüßen die geplante Stärkung der Geldwäschebekämpfung in Europa. Wir sprechen uns jedoch für eine pragmatische und effiziente Umsetzung aus, die auch den Gedanken eines EU-weiten Level Playing Field berücksichtigt. Auch sollte bei den Level-2-Maßnahmen und Leitlinien auf weitere bürokratische Belastungen verzichtet werden