Ab Ende 2026, vermutlich eher ab 2027, soll die EUDI-Wallet verfügbar sein.
Die bisherigen Durchführungsrechtsakte sind zu allgemein gehalten und erkennbar unfertig. Sie müssen konkreter werden und wesentliche Vorgaben direkt enthalten, so dass das Architecture and Reference Frameworks (ARF 2.0) und die Durchführungsrechtsakte synchronisiert werden können und so die länderübergreifende Kompatibilität der verschiedenen nationalen Wallet-Lösungen aus technischer und genauso aus haftungsrechtlicher Sicht sichergestellt wird. Bei der Pflicht zur Akzeptanz der EUDI-Wallet für Anbieter von Finanzdienstleistungen zeigen sich noch Schwierigkeiten bei der Festlegung der technischen Anforderungen in den verschiedenen EU-Staaten, was auch bei der möglichen Einbindung des digitalen Euro in die App von Bedeutung sein wird. Die Haftung zwischen den EUDI-Wallet-Ausstellern und den Zahlungsdienstleistern muss in Übereinstimmung mit sektorspezifischen Rechtsvorschriften geregelt sein (z. B. im Hinblick auf PSD2 für die Durchführung der starken Kundenauthentifizierung).