EZB: Vorschläge für effizientere Regulierung

Im vergangenen Jahr wurde intensiv über Maßnahmen zur Reduzierung der Regulierungslast für die Kreditwirtschaft diskutiert. Dazu haben auch unsere Initiativen für effizientere Regulierung und Aufsicht im Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft und der Europäischen Bankenvereinigung beigetragen. Außerdem haben auch nationale und europäische Regulierer bereits eigene Vorschläge für regulatorische Vereinfachungen vorgestellt, darunter die Deutsche Bundesbank und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA).

Mitte Dezember hat nun auch die Europäische Zentralbank ihre lange erwarteten Empfehlungen zur Reduzierung der Regulierungslast für Finanzinstitute veröffentlicht. Ergänzend dazu wurden Vorschläge zur Reform der EZB-Bankenaufsicht vorgestellt (siehe auch hier).

Die EZB bringt insgesamt kaum neue Ideen für konkrete regulatorische Entlastungen ein, sondern referiert vielmehr den bekannten Diskussionsstand in der EU. Anstatt greifbarer Maßnahmen beschreiben die Empfehlungen vor allem Zielbilder und prozessuale Anpassungen. Darunter die Einführung eines Mechanismus zur Bewertung der Gesamtkapitalausstattung der EU-Banken, eine Stärkung des Single Rulebooks, die Vereinfachung von Stresstests sowie eine stärker risikoorientierte Beaufsichtigung. Gefordert wird zudem ein verbindlicher Fahrplan für die Einführung der europäischen Einlagensicherung.

Die Vorschläge der deutschen Bankenaufsicht zur Vereinfachung der Kapitalstruktur (d.h. insbesondere für die Erfüllung der laufenden Kapitalanforderungen nur noch hartes Kernkapital (CET 1) anzuerkennen) sowie zum Kleinbankenregime werden zwar zur Diskussion gestellt, ein Bekenntnis in diese Richtung erfolgt jedoch nicht.

Die Empfehlungen der EZB haben keine direkten Auswirkungen auf die europäischen Institute. Es ist aber davon auszugehen, dass die EU-Kommission die Vorschläge in ihrem für 2026 erwarteten Bericht zur Überarbeitung des Regulierungsrahmens und nachfolgenden Legislativvorschlägen berücksichtigen wird.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kreditwirtschaft wirksam zu verbessern, muss die EU-Kommission allerdings mutigere und konkretere Entlastungen umsetzen als bisher von den Aufsichtsbehörden vorgeschlagen. Insbesondere dürfen Vereinfachungen keinen Preiszettel durch anderweitige Verschärfungen haben.