Kommunikation in Krisenzeiten

Der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) konkretisiert Anforderungen an Bankenkommunikation. Wir fordern verhältnismäßige statt pauschale Vorgaben.

Der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) hat Mitte Oktober 2025 den Entwurf einer „Operational Guidance on Banks’ Communication“ zur Konsultation veröffentlicht. Mit dieser Guidance erweitert der SRB seine Reihe von Leitlinien zur Abwicklungsplanung, die der weiteren Konkretisierung seiner Verwaltungspraxis dienen – darunter die Leitlinien zu „Resolvability Self-Assessment“ (August 2025), „Separability and Transferability for Transfer Tools“ (August 2025) sowie „Resolvability Testing“ (September 2025).

Ziel der Leitlinien ist es, die Kommunikationsfähigkeit von Instituten im Krisenfall zu stärken und das Vertrauen von Marktteilnehmern, Kunden und Behörden zu sichern. Institute sollen intern und gegenüber externen Stakeholdern in Phasen erhöhter Unsicherheit kohärent, schnell und abgestimmt kommunizieren.

Der Entwurf legt besonderen Wert auf die Integration eines strukturierten Kommunikationsplans in das bestehende Krisenmanagement. Dieser Plan soll alle Phasen einer möglichen Abwicklung abdecken – von der Vorbereitung über die operative Durchführung bis hin zur Stabilisierung nach der Abwicklung.

Der Kommunikationsplan soll eine klare Identifikation und Priorisierung aller relevanten Stakeholder enthalten, darunter Aufsichtsbehörden, Mitarbeiter, Kunden, Gläubiger, Investoren, Marktinfrastrukturen und Medien. Für jede dieser Gruppen sind Kommunikationsziele, Kernbotschaften, verantwortliche Absender und geeignete Kanäle festzulegen. Ebenso betont der Entwurf die Notwendigkeit einer abgestimmten Governance-Struktur: Rollen und Verantwortlichkeiten müssen sowohl in der Kommunikationskette als auch in den Eskalations- und Freigabeprozessen eindeutig festgelegt sein.

Zentraler Bestandteil des Kommunikationsplans wird die operative Umsetzbarkeit sein. Institute sollen sicherstellen, dass technische Systeme, personelle Ressourcen und Prozesse vorhanden sind, um auch unter hohem Zeitdruck und Vertraulichkeitsanforderungen kommunizieren zu können. Dazu gehören u. a. vorbereitete Sprachregelungen („Key Messages“), Schulungen und Kommunikationsübungen sowie ein Monitoring-System für Medien und soziale Netzwerke. Besonderes Augenmerk legt der SRB auf den Umgang mit Moratoriumsmaßnahmen – also zeitlich befristeten Zahlungsaussetzungen – bei denen eine gezielte, abgestufte Kommunikation mit betroffenen Gläubigern und Kunden entscheidend ist, um Fehlinterpretationen und Vertrauensverluste zu vermeiden.

Schließlich fordert der SRB, dass der Kommunikationsplan eng mit anderen Dokumenten – etwa dem Sanierungsplan – verzahnt wird. Ziel ist eine konsistente Gesamtstrategie, die sicherstellt, dass Botschaften, Abläufe und Zuständigkeiten in allen Szenarien nahtlos ineinandergreifen.

Der SRB plädiert für eine Umsetzung der Vorgaben bis spätestens 30. Juni 2027. 

Wir werden uns insbesondere dafür einsetzen, dass der Umfang und die Detailtiefe der Vorgaben sich nach der Größe, Komplexität und dem Geschäftsmodell der Institute richten sollen. Nach unserer Einschätzung verfolgt der SRB bislang einen „One-Size-fits-all“-Ansatz und berücksichtigt nicht hinreichend, dass viele Institute bereits über etablierte und detaillierte Kommunikationspläne verfügen.