Damit wird einer zentralen Forderung der Deutschen Kreditwirtschaft zumindest teilweise entsprochen. Am antizyklischen Kapitalpuffer in Höhe von 0,75 Prozent hält die BaFin unverändert fest. Aus unserer Sicht sollte die Absenkung des Systemrisikopuffers nur ein erster Schritt gewesen sein.
Wir sprechen uns dafür aus, beide Kapitalpuffer im Laufe des Jahres vollständig aufzuheben. Die Maßnahmen sind bankaufsichtlich nicht länger gerechtfertigt. Die Lage am Wohnimmobilienmarkt hat sich stabilisiert, eine systematische Überhitzung ist ausgeblieben. Auch der antizyklische Kapitalpuffer sollte – entsprechend seiner Zielsetzung – in wirtschaftlich schwächeren Zeiten zur Kreditvergabe freigegeben werden. Darüber hinaus plädieren wir dafür, die laufende europäische Überarbeitung des makroprudenziellen Regelwerks zu nutzen, um die Kapitalpufferregelungen insgesamt zu vereinfachen. Die Zahl der Kapitalpuffer sollte deutlich reduziert und europäische Sonderanforderungen wie der Systemrisikopuffer sollten abgeschafft werden.