Ein Dialog zwischen Anbieter und Nutzer blieb aus, da keine wirtschaftlichen Anreize bestehen. Zudem führt der europäische und internationale Wettbewerb zu einem Kostendruck, der Pflichtübungen unattraktiv macht.
Was kaum bekannt ist: Von den drei verpflichtend anzubietenden Diensten der PSD2 wurden nur zwei überhaupt genutzt. Für den dritten Dienst erhielt die BaFin keine Anfrage für eine Lizenz. Ein Drittel der Investitionen in die technische Umsetzung war für die Banken somit eine Fehlinvestition. Daher taucht der dritte Dienst über die „Bestätigung der Verfügbarkeit von Geldmitteln“ nicht mehr in der PSR auf.
Statt aus den Schwächen der PSD2 zu lernen, setzt die PSR auf diese Fehlkonstruktion auf: kein Raum für marktgerechte Entgelte, kein Dialog über echte Bedarfe, keine unternehmerische Gestaltungsfreiheit. Damit droht erneut ein starres, ineffizientes Regelwerk ohne wirtschaftlichen Anreiz.
Wir setzen uns dafür ein, marktorientierte Modelle zuzulassen und Innovation zu fördern. Nur so kann Europa im internationalen Wettbewerb souverän und gestärkt bestehen.