Proportionalität im Risikomanagement

Die BaFin hat per Aufsichtsmitteilung Hinweise zu Erleichterungen im Risikomanagement gegeben und definiert, was sie unter (sehr) kleinen Instituten im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) versteht.

Demnach entsprechen die „kleinen Institute“ nach MaRisk den „kleinen und nicht-komplexen Instituten“ gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR mit einer Bilanzsumme von maximal 5 Mrd. EUR. Für die „sehr kleinen Institute“ wurde ein Schwellenwert von 1 Mrd. EUR festgelegt. Die deutsche Aufsicht arbeitet bereits an einem Review zur „MaRisk der Zukunft“, bei dem diese Überlegungen einfließen. Gleichzeitig sollen die bestehenden Vorgaben der MaRisk möglichst schlank und prinzipienorientiert umgestaltet werden. Dabei könnten auch diverse Vorschläge der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) berücksichtigt werden. Am 11. September 2025 ist ein Austausch im Fachgremium MaRisk geplant. Die Konsultation soll Anfang 2026 starten, mit dem Ziel, die neunte MaRisk-Novelle bis Ende 2026 abzuschließen.

Wir drängen darauf, dass Proportionalität nicht nur eine Angelegenheit für Institute mit einer bestimmten Bilanzsumme sein darf. Letztlich sollte es in erster Linie um den Risikogehalt der betriebenen Geschäfte gehen. Das Größenkriterium ist auch in den EBA-Leitlinien nur eines von vielen.