Regulierung von Künstlicher Intelligenz in der Finanzindustrie

Der regulatorische Rahmen der Künstlichen Intelligenz (KI) befindet sich sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene immer noch im Aufbau. Die KI-Verordnung der Europäischen Union (AI Act) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und findet über die nächsten zwei Jahre gestaffelt Anwendung.

Der AI Act soll in erster Linie verhindern, dass der Einsatz von KI die Grundrechte von EU-Bürgern einschränkt. Zugleich werden grundlegende Anforderungen für den Einsatz generativer KI formuliert. Ein deutsches 
Umsetzungsgesetz ist bisher nicht verabschiedet.

Wichtige Punkte bleiben ungeklärt. So fehlt weiterhin eine klare Definition von KI, die den Status der Kreditwürdigkeitsprüfung eindeutig regeln würde. Auch die versprochenen europäischen Standardisierungen sowie die Leitlinien für generative KI stehen noch aus, was die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Umsetzungsfristen in der Praxis fast unmöglich macht.                                                                                                                                                               
Wir fordern zügig praxisgerechte, rechtssichere Leitplanken. Wir begrüßen den pragmatischen Ansatz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Prüfung von KI-Modellen in der Banksteuerung. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat einen Prüfkatalog für vertrauenswürdige KI in der Finanzwirtschaft veröffentlicht. Dadurch wird der eigenverantwortliche Einsatz von KI zumindest auf nationaler Ebene unterstützt.