Geplant sind vor allem Erleichterungen bei den Eigenkapitalanforderungen und den administrativen Vorgaben für Banken und Investoren.
Für vorrangige, qualitativ hochwertige Verbriefungstranchen sollen die Kapitalunterlegungspflichten gesenkt werden – etwa durch eine Anpassung der Mindestrisikogewichte und der sogenannten „p-Faktoren“ in den aufsichtsrechtlichen Berechnungsformeln.
Auch die Offenlegungs- und Sorgfaltspflichten sollen überarbeitet werden. Künftig soll stärker zwischen öffentlich platzierten und sogenannten „privaten“ Verbriefungen unterschieden werden; Letztere könnten mit geringeren Transparenzanforderungen auskommen.
Die Kommission folgt damit langjährigen Forderungen von Mitgliedstaaten und Marktteilnehmern. Fachleute halten eine Reform für überfällig – nicht zuletzt, weil ein funktionierender Verbriefungsmarkt als wichtiger Baustein einer vertieften Kapitalmarktunion gilt.
Trotz einiger noch zu lösender Detailfragen gehen die Vorschläge unseres Erachtens in die richtige Richtung und stellen eine echte Chance dar, dieses wichtige Kapitalmarktinstrument stärker für die Finanzierung der anstehenden ökologischen und digitalen Transformation nutzbar zu machen.