Vereinfachung des kapitalmarktrechtlichen Meldewesens

Weniger Meldepflichten, bessere Daten, effizientere Abläufe – das Ziel ist ein deutlich vereinfachtes Meldewesen.

Seit Jahren setzt sich der VÖB dafür ein, die Regeln zur Meldung von Finanzgeschäften (Wertpapiere, Derivate, Repos, etc.) zu vereinfachen. Heute müssen Banken und andere Marktteilnehmer viele Daten an verschiedene Stellen übermitteln. Das bedeutet hohen Aufwand, führt oft zu Doppelmeldungen und macht die Arbeit unnötig kompliziert. Gleichzeitig ist die Datenqualität nicht immer so gut, wie sie sein sollte. Aus unserer Sicht sollten lieber weniger, aber dafür wirklich wichtige Daten gemeldet werden. So entstehen bessere Informationen, die für Aufsichtsbehörden nützlicher sind – und für Banken weniger Arbeit bedeuten.

Diese Punkte wurden auch in der Ende 2021 von die EU-Kommission veröffentlichten Strategie zur Digitalisierung von kapitalmarktrechtlichen Meldungen aufgenommen. Die EU verfolgte mit dieser Digitalisierungsstrategie das Ziel, die Nutzung der Daten zu verbessern, damit eine datengetriebene Aufsicht umgesetzt werden kann.

Im Rahmen der Diskussionen um „burden reduction“ wurde zunächst eine Überarbeitung des Meldewesens für Wertpapiergeschäfte ausgesetzt. In einem weiteren Schritt konsultierte die europäische Kapital- und Marktaufsichtsbehörde im Sommer 2025 wurden zwei mögliche Wege zur Vereinfachung des kapitalmarktrechtlichen Meldewesens:

  • Beseitigung von Überschneidungen zwischen bestehenden Regelwerken (EMIR, MiFIR, SFTR) oder
  • vollständige Vereinheitlichung.

Der VÖB spricht sich klar für eine einheitliche Lösung aus, weil es dauerhaft am meisten Vorteile bringt und nur so langfristig Effizienzgewinne entstehen.

Weitere Vorschläge und Petita von uns sind:

  • Nur die Stelle, die die ursprünglichen Daten hat, soll melden – zum Beispiel die Börse bei Börsengeschäften. So werden Mehrfachmeldungen vermieden.
  • Abschaffen des aufwendigen Abgleichs von Daten zwischen den Meldenden. Da die Unternehmen auf unterschiedliche Quellen zurückgreifen, ist ein Auseinanderfallen der Meldedaten vorprogrammiert und nicht zu verhindern. Durch den Wegfall des zwingenden Abgleichs der Daten würden die Prozesse deutlich vereinfacht.

Am Ende profitieren beide Seiten: Die Institute werden entlastet, und die Aufsicht erhält bessere, übersichtlichere Daten.