Durch die Verkürzung des Abwicklungszyklus sollen Risiken verringert und soll die Wertpapierabwicklung modernisiert werden. Rat, EU-Parlament und EU-Kommission stimmen nun über den Vorschlag ab. Erwartet wird, dass bestimmte Wertpapierfinanzierungsgeschäfte von der Vorgabe ausgenommen werden.
Die ESMA wird durch Vorschläge auf Level 2 (Durchführungsverordnungen) die Verkürzung unterstützen. Dazu gehören u. a. die Verkürzung der Fristen für Zuteilungen und Bestätigungen (allocations and confirmations), die Pflicht zur Verwendung elektronischer, maschinenlesbarer Bestätigungen, die Einführung von „hold & release“ sowie „partial settlement“ durch alle CSDs.
Zur Umsetzung wurde das „EU T+1“-Projekt aufgesetzt, um eine umfassende Beteiligung aller Marktteilnehmer (Institute, Verbände und Behörden) zu gewährleisten. In diversen Technical Workstreams (z. B. zu Matching, Clearing oder Settlement), an denen sich jeder Marktteilnehmer beteiligen kann, werden technische Aspekte der Umsetzung diskutiert und Umsetzungsempfehlungen erarbeitet. Deren Veröffentlichung ist für Ende Juni 2025 geplant.