Damit würden voraussichtlich auch die damit verbundenen Vorgaben zur Abgrenzung von Handels- und Bankbuch erneut aufgeschoben. In der Praxis hat sich diese Abgrenzung als wenig tauglich erwiesen.
Die Verschiebung eröffnet die Möglichkeit, zentrale Regelungspunkte mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzplatzes gezielt zu überarbeiten. Sie kommt allerdings kurzfristig und stellt viele Institute vor Herausforderungen. Teure Projekte zur Umsetzung müssen fortgeführt werden, obwohl diese längst abgeschlossen sein könnten. Auch interne Modelle zur Risikoberechnung, die längst abgeschaltet werden sollten, bleiben zunächst in Betrieb.
Wir sprechen uns dafür aus, dass Institute die neuen Marktrisikoregeln freiwillig anwenden dürfen, um Planungssicherheit zu schaffen. Zudem setzen wir uns für eine flexiblere und praxisnähere Ausgestaltung der Handelsbuchabgrenzung ein.