Bankenverband VÖB: Keine Verschärfung bei der Umsetzung von Basel IV in der EU

Am 2. Juli stellte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Ergebnisse ihrer umfassenden Auswirkungsstudie zur Umsetzung von Basel IV in der Europäischen Union vor. Die EBA hat ihre Prognose erneut anheben müssen: Die Eigenkapitalanforderungen der europäischen Banken sollen nunmehr um durchschnittlich 24,4 Prozent ansteigen. Deutschland ist eines der am stärksten betroffenen Länder. Ein wesentlicher Treiber des Anstiegs ist der vom Baseler Ausschuss vorgeschlagene Output-Floor. Die EBA empfiehlt gleichwohl, den Floor auf sämtliche Kapitalanforderungen anzuwenden, das heißt auch auf die Eigenkapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute (O-SII) und die Kapitalanforderungen der zweiten Säule (P2R). Damit geht die EBA deutlich über die vom Baseler Ausschuss vorgeschlagene Regelung hinaus. Hinzu kommt, dass die EBA vorschlägt, bestehende europäische Sonderregelungen, wie beispielsweise den Unterstützungsfaktor für Kredite für kleine und mittlere Unternehmen und den eben erst eingeführten Unterstützungsfaktor für Infrastrukturfinanzierungen, zu streichen.

Dazu erklärt Iris Bethge, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB: „Deutsche und europäische Banken sind vom Output-Floor stärker betroffen als die Konkurrenz in den USA oder Asien. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass die EBA diese Anforderung jetzt auch noch verschärfen will. Die Streichung bestehender europäischer Sonderregelungen würde sich darüber hinaus negativ auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen und von Infrastrukturprojekten auswirken.

Es sollte niemanden mehr wundern, wenn Banken in Zeiten überzogener Regulierung und zu niedrigen Zinsen kein Geld mehr verdienen können. Das ist aber unbedingt notwendig, um die Wirtschaft zu finanzieren und notwendige Investitionen tätigen zu können. Gewinn zu machen ist auch für Banken kein Luxus, sondern überlebenswichtig. Denn nur ertragsstarke Banken sind auch stabile Banken, dieser Zusammenhang gerät zunehmend in Vergessenheit. Der Baseler Ausschuss hatte sich zum Ziel gesetzt, dass die Kapitalanforderungen durch Basel IV nicht signifikant steigen sollen – doch dieses Ziel wird für die EU und insbesondere für Deutschland deutlich verfehlt.“

Der VÖB spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, den Baseler Output-Floor neben der Leverage Ratio als weiteres Auffangnetz („backstop“) für die risikoorientierte Eigenkapitalunterlegung umzusetzen.

Hintergrund

Am 7. Dezember 2017 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht die noch ausstehenden Standards zur Basel-III-Finalisierung („Basel IV“) veröffentlicht. Die neuen Regeln sollen ab dem 1. Januar 2022 angewendet werden und müssen nun in EU-Recht überführt werden.

Die neuen Eigenkapitalregeln führen unter anderem einen Output-Floor ein. Dieser legt fest, dass das aufsichtlich geforderte Mindestkapital einer Bank, die zur Risikoermittlung interne Verfahren verwendet, mindestens 72,5 Prozent der nach den aufsichtlich vorgegebenen Standardansätzen ermittelten Kapitalanforderung betragen muss. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA schlägt nun vor, den Output-Floor auf sämtliche Kapitalanforderungen anzuwenden, also auch auf die Eigenkapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute (O-SII) und die Kapitalanforderungen der zweiten Säule (P2R).

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