ESG-Regulierung: Banken und Versicherer bieten Orientierung beim Datenbedarf

Die Verbände der privaten und öffentlichen Banken (Bankenverband, VÖB) sowie der Versicherungswirtschaft (GDV) haben gemeinsam mit Partnern aus der Realwirtschaft, u. a. dem Verband Deutscher Treasurer (VDT), einen ESG-Datenkatalog entwickelt. Ziel ist es, ESG-Datenabfragen zu harmonisieren und Unternehmen wie auch Finanzinstitute bei der Erfüllung der EU-Nachhaltigkeitsregulierung zu unterstützen.

Der Katalog richtet sich an Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, und orientiert sich an deren Berichtsstandards (ESRS). Ergänzend berücksichtigt er weitere regulatorische Anforderungen für Banken und Versicherer in den Bereichen Offenlegung und Risikomanagement. Kleine und mittlere Unternehmen sind keine unmittelbaren Adressaten. Die Nutzung ist freiwillig, der Katalog nicht abschließend und nicht mit einem Bewertungssystem verknüpft.

Eine Anpassung des ESG-Datenkatalogs ist nach der Veröffentlichung des VSME als delegiertem Rechtsakt, wie im künftigen Artikel 29ca der EU-Bilanzrichtlinie vorgesehen, geplant.  

Begleitende Handreichung für Stadtwerke und Versorger

Zusätzlich haben die drei Verbände eine Handreichung zur Bereitstellung von ESG-Daten veröffentlicht. Sie richtet sich an Stadtwerke und Versorgungsunternehmen und soll helfen, Nachhaltigkeitsdaten strukturiert und gezielt aufzubereiten – abgestimmt auf die Informationsbedarfe von Banken und Versicherern.  Im Interesse einer praxisorientierten und anwenderfreundlichen Ausgestaltung wurde die Handreichung mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erörtert

Adressiert werden Unternehmen der Daseinsvorsorge, etwa in der Energie- und Wasserversorgung, im öffentlichen Nahverkehr oder in der Abfallwirtschaft. Ziel ist es, diese Unternehmen aktiv bei ihrer nachhaltigen Transformation zu begleiten und ihnen die strukturierte Bereitstellung ESG-relevanter Informationen zu erleichtern – unabhängig davon, ob sie unter die CSRD-Berichtspflicht fallen. Die Handreichung orientiert sich an typischen sektorbezogenen Datenanforderungen, wie sie Finanzinstitute für Risikoanalysen, Offenlegung und nachhaltigkeitsbezogene Finanzentscheidungen benötigen.

Sie ergänzt den sektorübergreifenden ESG-Datenkatalog und überträgt dessen Struktur auf die besonderen Anforderungen der Versorgungswirtschaft. Damit schafft sie mehr Orientierung, soll den Aufwand für Unternehmen durch Einzelabfragen von Finanzunternehmen reduzieren und eine einheitlichere Datenerhebung fördern.

Beide Dokumente stehen in Excel- und PDF-Versionen zum Download bereit.

Kontakt für fachliche Fragen

Mica Valdivia

Direktorin Bereich Sustainability

michaela.valdivia@voeb.de

Katharina Lambsdorff

Abteilungsdirektorin Bereich Sustainability

Katharina.Lambsdorff@voeb.de