ESG-Regulierung: Banken und Versicherer bieten Orientierungshilfe zum Datenbedarf
Die Verbände der privaten und öffentlichen Banken (Bankenverband & VÖB) sowie der Versicherungswirtschaft (GDV) haben mit Unterstützung von realwirtschaftlichen Verbänden, wie dem Verband Deutscher Treasurer (VDT), einen gemeinsamen ESG-Datenkatalog für Großunternehmen entwickelt. Damit wollen sie die Harmonisierung von ESG-Datenabfragen bei Unternehmen weiter vorantreiben. Denn Wirtschaft wie auch Banken und Versicherer müssen im Zuge der EU-Nachhaltigkeitsregulierung immer detailliertere Daten dazu vorlegen, wie nachhaltig sie agieren.
Zielgruppe des ESG-Datenkatalogs sind Unternehmen, die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet werden, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Daher orientiert sich der ESG-Datenkatalog wo möglich an den Regeln und Methoden der CSRD bzw. der dahinterstehenden Berichtsstandards (ESRS). Zusätzlich zur CSRD berücksichtigt der Datenkatalog weitere für Versicherungen und Banken wichtige regulatorische Rahmenwerke vor allem in Bezug auf die Offenlegung und das Risikomanagement. Kleine und mittelständische Unternehmen sind keine unmittelbaren Adressaten dieses ESG-Datenkatalogs.
Der ESG-Datenkatalog soll Banken und Versicherern dazu dienen, sowohl die eigenen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen als auch den gesetzlichen und regulatorischen Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden.
Diese Veröffentlichung stellt keinen einheitlichen bzw. abgeschlossenen Datenkatalog dar und die Nutzung ist freiwillig. Zudem enthält der Datenkatalog keine sektor- oder transaktionsspezifischen Daten und ist auch nicht mit einem standardisierten Bewertungssystem verknüpft.
Unten finden Sie die deutsche, englische und französische Excel-Version und PDF-Version des ESG-Datenkatalogs für Großunternehmen. Am Markt aktiven Datenplattformen steht es frei, den ESG-Datenkatalog digital bereitzustellen.
Neue Handreichung für Stadtwerke und Versorger
Zusätzlich haben die drei Verbände eine neue Handreichung zur Bereitstellung von ESG-Daten veröffentlicht. Sie soll Stadtwerke und Versorgungsunternehmen dabei unterstützen, Nachhaltigkeitsdaten gezielt und strukturiert aufzubereiten, abgestimmt auf die Anforderungen von Banken und Versicherern. Im Interesse einer praxisorientierten und anwenderfreundlichen Ausgestaltung wurde die Handreichung mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) erörtert.
Die Veröffentlichung unterstreicht den Anspruch der Verbände, die nachhaltige Transformation aktiv zu begleiten. ESG bleibt für die Finanzwirtschaft ein zentrales Thema, regulatorisch wie strategisch. Umso wichtiger ist es, praxisnahe Unterstützung bereitzustellen, die sowohl Unternehmen als auch ihren Finanzierungspartnern helfen können, Nachhaltigkeits- und Risikoanforderungen effizient umzusetzen.
Adressiert werden Unternehmen der Daseinsvorsorge, etwa in der Energie- und Wasserversorgung, im öffentlichen Personennahverkehr oder in der Abfallwirtschaft. Ziel der Handreichung ist es, diesen Unternehmen die strukturierte Bereitstellung von ESG-relevanten Informationen zu erleichtern, unabhängig davon, ob sie Nachhaltigkeitsberichte nach der CSRD (Corporate Social Responsibility Directive) erstellen müssen oder nicht.
Die Handreichung berücksichtigt typische sektorbezogene Datenbedarfe, wie sie Banken und Versicherer für ihre Risikoanalysen, Offenlegungspflichten und nachhaltigkeitsbezogenen Finanzentscheidungen benötigen. Sie ergänzt den sektorübergreifenden ESG-Datenkatalog, den die drei Verbände im vergangenen Jahr gemeinsam vorgestellt haben, und überträgt dessen Struktur auf die besonderen Anforderungen der Stadtwerke und Versorgungsunternehmen
Für Stadtwerke und Versorgungsunternehmen bedeutet das mehr Orientierung in der ESG-Regulierung und insbesondere weniger Aufwand durch mögliche Einzelfragen. Gleichzeitig unterstützt die Handreichung eine einheitlichere Erhebung von Nachhaltigkeitsdaten und unterstützt damit die aktive Begleitung von Transformationsvorhaben durch Banken und Versicherer.
Die Handreichung finden Sie ebenfalls unten zum Download.