MiFID-Review / Retail Investment Strategy

Der Review der Finanzmarktrichtlinie MiFID II über die Retail Investment Strategy (RIS) wird auch in der neuen EU-Legislaturperiode fortgesetzt. Nach den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung u. a. der MiFID haben sich EU-Parlament und EU-Rat noch vor den EU-Wahlen Mitte 2024 auf eine allgemeine Ausrichtung verständigt. Seitdem ruht das Verfahren, der Trilog soll aber nun Mitte März 2025 beginnen.

Die umfassende Überprüfung der MiFID II sollte ursprünglich zu weiteren Erleichterungen für das Kapitalmarktgeschäft führen. Es besteht durch die vorgelegten Vorschläge zur RIS aber die Gefahr, dass komplizierte neue Vorgaben eingeführt werden, die das Wertpapier- und Kapitalmarktgeschäft erheblich erschweren können. So schlägt die EU-Kommission beispielsweise ein Provisionsverbot für das in Deutschland weit verbreitete beratungsfreie Geschäft vor.

Zudem soll ein Value-for-Money-Ansatz in den Product-Governance-Prozessen sowohl der Emittenten als auch der Vertriebsstellen implementiert werden, der die „Werthaltigkeit“ von bestimmten Finanzprodukten mit Blick auf die damit zusammenhängenden Kosten bemessen soll.

Nach den Vorschlägen der Kommission sollen seitens der Aufsichtsbehörden (wie ESMA) Kosten- und Performance-Benchmarks für Produkte entwickelt werden.

Die RIS-Vorschläge sehen zudem Änderungen für die Anlageberatung und das sogenannte beratungsfreie Wertpapiergeschäft sowie die Kundeninformationen inklusive Marketingmitteilungen vor. Das Provisionsverbot für das beratungsfreie Wertpapiergeschäft hatten aber EU-Parlament und EU-Rat zuletzt nicht unterstützt. Insgesamt ist die RIS auch im Kontext aktueller Leitgedanken der neuen EU-Kommission zu sehen, die u. a. die Wettbewerbsfähigkeit der EU deutlich erhöhen und in diesem Zusammenhang auch die Regulierungslast reduzieren möchte. Daher soll auch die RIS in den anstehenden Trilogverhandlungen an vielen Stellen vereinfacht werden.

Unsere Positionen

Wir sprechen uns gegen viele der Vorschläge im Rahmen des MiFID-Reviews aus, da diese das ohnehin regulatorisch komplizierte Kapitalmarktgeschäft weiter erschweren würden. Die anstehenden Trilogverhandlungen sollten dringend genutzt werden, um die RIS deutlich zu entschlacken. Wenn dies nicht erfolgreich ist, sollte auch eine gänzliche Rücknahme in Erwägung gezogen werden.

Wir warnen grundsätzlich vor der Einführung neuer, umfangreicher Regelungen. Dies betrifft insbesondere die Etablierung eines Value-for-Money-Ansatzes, der das Wertpapiergeschäft und die dahinterliegenden Prozesse weiter verkomplizieren würde. Die Vorschläge bergen die Gefahr des Einstiegs in eine Preisregulierung, was wir entschieden ablehnen, zumal unklar ist, ob die vielfältigen Produkte und Geschäftsmodelle hinreichend abgebildet werden können. Zwar haben Rat und Parlament einige Modifizierungen und teilweise auch Abschwächungen vorgenommen, allerdings erscheint das Thema Value for Money weiterhin überambitioniert.

Wir sprechen uns gegen Verschärfungen bei den Regelungen für Provisionen aus. Provisionen ermöglichen es hingegen, Retailkunden – und damit auch den Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen – eine Vielzahl von Wertpapierdienstleistungen und Services anzubieten. Die aktuellen Regeln sorgen in Deutschland bereits für sehr hohe Transparenz und vermeiden Interessenkonflikte. Verschärfungen oder gar ein Verbot in diesem Bereich könnten dazu führen, dass bestimmte Dienstleistungen nur noch sehr eingeschränkt angeboten werden können. So ist sehr erfreulich, dass EU-Parlament und EU-Rat das vorgeschlagene Provisionsverbot nicht unterstützt haben.